Hammerbrook.

Die Wahlberechtigten in Hamburg werden bei der Bundestagswahl am 24. September unter 131 Bewerbern aus 16 Parteien auswählen können. Der Landeswahlausschuss ließ am Freitag in den meisten Fällen einstimmig die Landeslisten der Parteien zu. Lediglich bei der Landesliste der NPD gab es eine Gegenstimme. Das war aber bedeutungslos, da auch hier die Mehrheit des Ausschusses für eine Zustimmung votierte.

Die Landeslisten der Parteien werden über die sogenannte Zweitstimme gewählt. Mit seiner Erststimme legt der Wähler sich auf einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis fest. Bei der Bundestagswahl 2013 hatten die Hamburger beim Urnengang zwischen 13 zugelassenen Parteien wählen können.

Landeswahlleiter Oliver Rudolf zudem die Reihenfolge bekannt, in der die Wahllisten der Parteien auf dem Stimmzettel aufgedruckt sein werden. An erster Stelle finden die Wähler die SPD, gefolgt von der CDU, den Grünen, Die Linke, der FDP und der AfD. Diesen Parteien sagen aktuelle Umfragen den Einzug in den Bundestag voraus.

Daneben stehen weitere zehn Parteien auf dem Wahlzettel. Das sind in folgender Reihenfolge die NPD, Die Partei, Freie Wähler, ÖDP, MLPD, Bündnis Grundeinkommen, Demokratie in Bewegung, die DKP, die Tierschutzpartei und die V-Partei hoch 3 für Veränderung, Vegetarier und Veganer.

Um bei der Bundestagswahl im September antreten zu können, hatten die Parteien bis zum 17. Juli beim Landeswahlleiter einen schriftlichen Landeslistenwahlvorschlag einzureichen. Parteien, die bereits in einem Landesparlament oder im Bundestag vertreten sind, mussten keine sogenannten Unterstützungsunterschriften vorlegen.

Für alle anderen Parteien galt: Voraussetzung für die Zulassung zur Bundestagswahl war die Abgabe von 1282 Unterstützungsunterschriften. Grundlage war die Zahl der Wahlberechtigten bei der Wahl im Jahr 2013.