Hamburg.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat „mit aller Schärfe“ Äußerungen des Hamburger Rechtsanwaltes Andreas Beuth zu den schweren Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel verurteilt.

Beuth, der als „Anwalt der linken Szene“ und „Sprecher der Roten Flora“ gilt, hatte nach der Krawallnacht von Freitag auf Sonnabend gesagt: „Wir als Autonome, und ich als Sprecher der Autonomen, haben gewisse Sympathien für solche Aktionen. Aber doch bitte nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also, warum nicht in Pöseldorf oder Blankenese? Da gibt’s auch bei uns großes Unverständnis, dass man im Schanzenviertel die eigenen Geschäfte zerlegt. Die Geschäfte, wo wir selbst einkaufen.“

Die Rechtsanwaltskammer sprach von empörenden und bedrückenden Vorfällen im Hamburger Schanzenviertel. In einer Mitteilung von Kammer-Präsident Otmar Kury wird klargestellt, dass es sich bei den von Beuth genannten „Aktionen“ um „Brandschatzungen, Plündereien und gefährliche oder schwere Körperverletzungen hoch­aggressiver, krimineller Banden handelt, die damit viele Menschen schwer schädigten, entrechteten, bedrohten und verängstigten.“ Weiter heißt es: „Diese widerwärtige Sympathiebekundung und die verdeckte, bösartige Aufforderung, solche Taten (auch) in anderen Stadtteilen zu begehen, beschämen die mehr als 10.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg bis in das Herz.“

Bevor Beuth sich im Abendblatt-Gespräch von seinen Aussagen distanziert (siehe Interview), hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) angekündigt, sie prüfe, ob sie Strafanzeige gegen Beuth erstattet. In Betracht kämen die Tatbestände Volksverhetzung oder Anstiftung zur Straftat.