Hamburg. Verwaltungsgericht verschafft Gipfelgegnern Etappensieg. Polizei kündigt Beschwerde gegen den Beschluss an.

Mit ihrem Verbot aller politischen Versammlungen während des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli innerhalb einer 38 Quadratkilometer großen, innerstädtischen Zone ist die Polizei vorläufig gescheitert – zumindest in Bezug auf ein Verbot des Protestcamps an diesen Tagen. Von der sogenannten 66-seitigen Allgemeinverfügung wurde auch das Camp der G20-Gegner im Stadtpark umfasst.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichtes heißt es nun, dass "ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen einen polizeilichen Notstand" voraussetze; hierfür sei es aber notwendig, dass die Polizei nachweislich nicht in der Lage wäre, angemeldete und unangemeldete Versammlungen zu schützen. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, habe die Polizei diese Voraussetzungen "nicht hinreichend konkret" dargelegt. Die Ausführungen seien „zu allgemein geblieben“, so das Gericht. Die Stadt kann allerdings gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

Polizei kündigt Beschwerde gegen Entscheidung des Gerichts an

Es ist ein weiterer Etappensieg der Gipfelgegner, deren Camp nach jetzigem Stand stattfinden darf. Bereits am 7. Juni hatte das Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren beschlossen, dass die Stadt die Zeltstadt mit bis zu 10.000 Teilnehmern dulden müsse. Zumal das Protestcamp als politische Versammlung zu werten sei und damit auch dem Versammlungsrecht unterliege. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt bereits Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. Allerdings: Die Polizei hat noch die Möglichkeit, eine speziell auf das Stadtpark-Camp zugeschnittene, sogenannte "beschränkende versammlungsrechtliche" Verfügung zu erlassen. Nach Abendblatt-Informationen wird auch genau das geprüft.

Schon am Mittwochnachmittag kündigte die Polizei Hamburg an, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. Polizeisprecher Timo Zill betonte den vorläufigen Charakter der Entscheidung: "Es handelt sich um die zweite erstinstanzliche Entscheidung zum Protest-Camp. Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich und werden deswegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden."