Hamburg. Altonaer Amtsrichter bemängeln das Fehlen einer Begründung. Opposition: „Ohrfeige“ für rot-grünen Senat
Das Amtsgericht Altona hat in einer Entscheidung die Verordnung über die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg für unwirksam erklärt. Das Gericht habe die Klage eines Mieters auf Rückzahlung des angeblich überhöhten Mietzinses für unwirksam erklärt, teilte der Grundeigentümerverband am Donnerstag mit. Die Mieter hatten Rückzahlung von etwa 2.100 Euro verlangt.
Das Gericht sei der Auffassung, dass es an einer tragfähigen Begründung für die Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse fehle, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Die allgemeine Behauptung, in Hamburg sei Wohnraum bekanntermaßen knapp, reiche für eine derart weit reichende Maßnahme nicht aus. Das Verfahren wurde vermieterseits von dem Hamburger Rechtsanwalt John Siebke betreut.
Verband: Senat hätte genauer prüfen sollen
Der Grundeigentümerverband Hamburg fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Der Verband hatte gefordert, vor der Einführung der Mietpreisbremse durch Gutachten klären zu lassen, in welchen Stadtteilen überhaupt Wohnungsknappheit herrsche.
„Der Senat hat damals sofort die Mietpreisbremse einführen wollen“, sagt Hamburgs Verbandschef Torsten Flomm. „Eile ging vor Sorgfalt und dafür hat der Senat jetzt die Quittung erhalten.“
Mietpreisbremse gilt in Hamburg seit 2015
Hamburg führte die umstrittene Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 ein. Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.
Der Mieterverein hatte am Mittwoch den Vermietern vorgeworfen, die gesetzliche Vorschrift zu ignorieren. Dadurch sei den Mietern insgesamt ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Siegmund Chychla, der Chef des Vereins, verwies auf den Mietpreisbremse-Check seines Hauses. Rund 80 Prozent der Prüfungen hätten den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse erhärtet.
SPD will Mietpreisbremse verschärfen
In der SPD gibt es in zwischen Stimmen, die Mietpreisbremse zu verschärfen. So sollten Vermieter stets den vorherigen Mietvertrag offenlegen, sagte der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf. Zudem müsse dem Mieter im Erfolgsfall die gesamte zu viel bezahlte Miete erstattet werden.
Das Amtsgericht Altona hat in einer Entscheidung die Verordnung über die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg für unwirksam erklärt. Das Gericht habe die Klage eines Mieters auf Rückzahlung des angeblich überhöhten Mietzinses für unwirksam erklärt, teilte der Grundeigentümerverband am Donnerstag mit. Die Mieter hatten Rückzahlung von etwa 2.100 Euro verlangt.
Das Gericht sei der Auffassung, dass es an einer tragfähigen Begründung für die Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse fehle, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Die allgemeine Behauptung, in Hamburg sei Wohnraum bekanntermaßen knapp, reiche für eine derart weit reichende Maßnahme nicht aus. Das Verfahren wurde vermieterseits von dem Hamburger Rechtsanwalt John Siebke betreut.
Verband: Senat hätte genauer prüfen sollen
Der Grundeigentümerverband Hamburg fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Der Verband hatte gefordert, vor der Einführung der Mietpreisbremse durch Gutachten klären zu lassen, in welchen Stadtteilen überhaupt Wohnungsknappheit herrsche.
„Der Senat hat damals sofort die Mietpreisbremse einführen wollen“, sagt Hamburgs Verbandschef Torsten Flomm. „Eile ging vor Sorgfalt und dafür hat der Senat jetzt die Quittung erhalten.“
Mietpreisbremse gilt in Hamburg seit 2015
Hamburg führte die umstrittene Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 ein. Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.
Der Mieterverein hatte am Mittwoch den Vermietern vorgeworfen, die gesetzliche Vorschrift zu ignorieren. Dadurch sei den Mietern insgesamt ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Siegmund Chychla, der Chef des Vereins, verwies auf den Mietpreisbremse-Check seines Hauses. Rund 80 Prozent der Prüfungen hätten den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse erhärtet.
SPD will Mietpreisbremse verschärfen
In der SPD gibt es in zwischen Stimmen, die Mietpreisbremse zu verschärfen. So sollten Vermieter stets den vorherigen Mietvertrag offenlegen, sagte der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf. Zudem müsse dem Mieter im Erfolgsfall die gesamte zu viel bezahlte Miete erstattet werden.
Gut zwei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg hat das Amtsgericht Altona die Rechtmäßigkeit der Regelung infrage gestellt. Das Gericht erklärte in einem Verfahren die Klage eines Mieters auf Rückzahlung eines angeblich überhöhten Mietzinses für unwirksam. Zur Begründung erklärten die Richter, es fehle an einer tragfähigen Begründung für die Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse.
Worum ging es in dem Verfahren? Der (klagende) Mieter hatte zunächst zugestimmt, für die 81 Quadratmeter große Wohnung eine monatliche Miete in Höhe von 1135 Euro zu zahlen. Später erklärte er mit Verweis auf die Mietpreisbremse, die Miete sei zu hoch. Er verlangte die Rückzahlung von insgesamt etwa 2100 Euro. Der Vermieter wies das Ansinnen zurück, weil die Mietpreisbremse nach seiner Ansicht verfassungswidrig sei.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Fehlen einer entsprechenden Rechtsverordnung. „Die Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 23. Juni 2015 ist nichtig“, heißt es in dem Urteil.
Hamburg hatte die umstrittene Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 eingeführt. Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.
Den Altonaer Amtsrichtern zufolge enthält die vom Hamburger Senat erlassene Verordnung über die Einführung der Mietpreisbremse jedoch keine Begründung, aufgrund welcher Tatsachen im Einzelfall ein angespannter Wohnungsmarkt vorliege und was die Regierung unternehme, um Abhilfe zu schaffen. Später sprechen die Richter gar von einem „vollständige(n) Fehlen jeglicher Begründung“ für den Erlass der Mietpreisbremse.
Die entsprechende Bürgerschaftsdrucksache nehme lediglich Bezug auf nicht näher bezeichnete „Feststellungen des Senats“. Das reiche allerdings nicht aus. „Eine Begründung muss die Überlegungen des Urhebers eines Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können“, heißt es in der elfseitigen Urteilsbegründung, die dem Abendblatt vorliegt.
Der Hamburger Grundeigentümerverband fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Der Verband hatte gefordert, vor der Einführung der Mietpreisbremse durch Gutachten klären zu lassen, in welchen Stadtteilen überhaupt Wohnungsknappheit herrsche. „Der Senat hat damals sofort die Mietpreisbremse einführen wollen“, sagt der Vorsitzende des Verbandes, Torsten Flomm. „Eile ging vor Sorgfalt, und dafür hat der Senat jetzt die Quittung erhalten.“
Der FDP-Abgeordnete Jens P. Meyer bezeichnete die Gerichtsentscheidung als eine Ohrfeige für Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld (SPD). Es räche sich, dass eine wissenschaftliche Analyse des Hamburger Wohnungsmarktes unterblieben sei. Die CDU-Bauexpertin Birgit Stöver meinte: „Der Senat erhält jetzt die Quittung dafür, dass er die Erstellung eines Gutachtens darüber, wo in Hamburg der Wohnungsmarkt angespannt ist, abgelehnt hat.“
Die Stadtentwicklungsbehörde wies die Begründung der Richter zurück. Die Verordnung über die Mietpreisbremse enthalte „eine umfassende Begründung, die den gesetzlichen Erfordernissen Rechnung trägt“. Man werde die Urteilsbegründung prüfen.
Das Amtsgericht Altona hat in einer Entscheidung die Verordnung über die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg für unwirksam erklärt. Das Gericht habe die Klage eines Mieters auf Rückzahlung des angeblich überhöhten Mietzinses für unwirksam erklärt, teilte der Grundeigentümerverband am Donnerstag mit. Die Mieter hatten Rückzahlung von etwa 2.100 Euro verlangt.
Das Gericht sei der Auffassung, dass es an einer tragfähigen Begründung für die Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse fehle, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Die allgemeine Behauptung, in Hamburg sei Wohnraum bekanntermaßen knapp, reiche für eine derart weit reichende Maßnahme nicht aus. Das Verfahren wurde vermieterseits von dem Hamburger Rechtsanwalt John Siebke betreut.
Verband: Senat hätte genauer prüfen sollen
Der Grundeigentümerverband Hamburg fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Der Verband hatte gefordert, vor der Einführung der Mietpreisbremse durch Gutachten klären zu lassen, in welchen Stadtteilen überhaupt Wohnungsknappheit herrsche.
„Der Senat hat damals sofort die Mietpreisbremse einführen wollen“, sagt Hamburgs Verbandschef Torsten Flomm. „Eile ging vor Sorgfalt und dafür hat der Senat jetzt die Quittung erhalten.“
Mietpreisbremse gilt in Hamburg seit 2015
Hamburg führte die umstrittene Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 ein. Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.
Der Mieterverein hatte am Mittwoch den Vermietern vorgeworfen, die gesetzliche Vorschrift zu ignorieren. Dadurch sei den Mietern insgesamt ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Siegmund Chychla, der Chef des Vereins, verwies auf den Mietpreisbremse-Check seines Hauses. Rund 80 Prozent der Prüfungen hätten den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse erhärtet.
SPD will Mietpreisbremse verschärfen
In der SPD gibt es in zwischen Stimmen, die Mietpreisbremse zu verschärfen. So sollten Vermieter stets den vorherigen Mietvertrag offenlegen, sagte der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf. Zudem müsse dem Mieter im Erfolgsfall die gesamte zu viel bezahlte Miete erstattet werden.
Das Amtsgericht Altona hat in einer Entscheidung die Verordnung über die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg für unwirksam erklärt. Das Gericht habe die Klage eines Mieters auf Rückzahlung des angeblich überhöhten Mietzinses für unwirksam erklärt, teilte der Grundeigentümerverband am Donnerstag mit. Die Mieter hatten Rückzahlung von etwa 2.100 Euro verlangt.
Das Gericht sei der Auffassung, dass es an einer tragfähigen Begründung für die Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse fehle, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Die allgemeine Behauptung, in Hamburg sei Wohnraum bekanntermaßen knapp, reiche für eine derart weit reichende Maßnahme nicht aus. Das Verfahren wurde vermieterseits von dem Hamburger Rechtsanwalt John Siebke betreut.
Verband: Senat hätte genauer prüfen sollen
Der Grundeigentümerverband Hamburg fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Der Verband hatte gefordert, vor der Einführung der Mietpreisbremse durch Gutachten klären zu lassen, in welchen Stadtteilen überhaupt Wohnungsknappheit herrsche.
„Der Senat hat damals sofort die Mietpreisbremse einführen wollen“, sagt Hamburgs Verbandschef Torsten Flomm. „Eile ging vor Sorgfalt und dafür hat der Senat jetzt die Quittung erhalten.“
Mietpreisbremse gilt in Hamburg seit 2015
Hamburg führte die umstrittene Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 ein. Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.
Der Mieterverein hatte am Mittwoch den Vermietern vorgeworfen, die gesetzliche Vorschrift zu ignorieren. Dadurch sei den Mietern insgesamt ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Siegmund Chychla, der Chef des Vereins, verwies auf den Mietpreisbremse-Check seines Hauses. Rund 80 Prozent der Prüfungen hätten den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse erhärtet.
SPD will Mietpreisbremse verschärfen
In der SPD gibt es in zwischen Stimmen, die Mietpreisbremse zu verschärfen. So sollten Vermieter stets den vorherigen Mietvertrag offenlegen, sagte der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf. Zudem müsse dem Mieter im Erfolgsfall die gesamte zu viel bezahlte Miete erstattet werden.