Der Hamburger Flächennutzungsplan (kurz: F-Plan) wurde 1973 von der Bürgerschaft beschlossen und 1997 „fortgeschrieben“, also umfassend angepasst. Ein F-Plan gilt nach Paragraf 5 des Baugesetzbuchs jeweils für das gesamte Gebiet einer Gemeinde und stellt „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung“ in einer Karte dar. Es werden also Wohn- und Gewerbe-, Acker- oder Naturschutzflächen unterschieden. Der F-Plan ist verbindlich für Behörden, begründet aber keine Bauansprüche.