Wilhelmsburg. Mann soll Spiritus in die heiße Glut geschüttet haben. Was die Feuerwehr empfiehlt
Das Herumhantieren mit Spiritus beim Grillen hat sich bitter gerächt – wieder einmal. Zwei Frauen mussten jetzt nach einer Verpuffung mit schweren Brandverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Was war passiert? Am Klütjenfelder Hauptdeich, nahe der Ernst-August-Schleuse, wollten die Frauen (27, 30) und ein Mann (27) am Sonntagabend den schönen Tag beim Grillen ausklingen lassen. Um die Glut anzufachen, kippte der 27-Jährige nach Aussage einer Polizeisprecherin Spiritus auf die heißen Kohlen – ein fataler Fehler. Wird reiner Alkohol in die heiße Glut geschüttet, kann es zur Verpuffung kommen. Dabei entsteht eine Gaswolke, die sich schlagartig entzündet. Die Stichflammen können bis zu 800 Grad heiß werden.
So soll es sich am Sonntagabend auch in Wilhelmsburg abgespielt haben. Eine der Frauen erlitten eine zehnprozentige Verbrennung der Haut ersten und zweiten Grades, vor allem am Gesicht und an den Händen. Sie musste mit einem Rettungshubschrauber in das auf Brandverletzungen spezialisierte Unfallkrankenhaus Boberg geflogen werden. Ihre Freundin zog sich ebenfalls Verbrennungen ersten und zweiten Grades zu, betroffen waren vier Prozent ihrer Hautoberfläche. Gegen den Mann, der unverletzt blieb, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
In Deutschland kommt es jedes Jahr zu rund 4000 Grillunfällen, die meisten gehen auf den unsachgemäßen Umgang mit flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus zurück. 500 davon enden mit schweren und schwersten Verbrennungen. Betroffen sind immer wieder auch Kinder, die bei einer Verpuffung zu dicht am Grill standen. Was viele nicht wissen: Wer als Grillbeteiligter nicht aktiv einschreitet, um die Verwendung von Spiritus zu verhindern, kann haftbar gemacht werden, wenn es zum Unfall kommt!
„Flüssige Brandbeschleuniger haben beim Grillen nichts zu suchen“, heißt es aus dem Unfallkrankenhaus Boberg, wo jedes Jahr bis zu 20 Patienten mit schweren Verbrennungen nach Grillunfällen behandelt werden müssen. Die Feuerwehr rät: „Wählen Sie einen richtigen Ort im Freien, sodass die Wärmestrahlung ungehindert abziehen kann; stellen Sie den Grill nicht auf eine schiefe Ebene; tragen Sie keine Kleidungsstücke mit Kunststofffasern, diese schmelzen in der Nähe einer Wärmequelle und verursachen schlecht heilende Verletzungen; halten Sie den Sicherheitsabstand ein und füllen Sie nicht mehr Kohle ein, als es der Größe des Gerätes entspricht“. Ist trotzdem etwas schief gegangen, sollte sofort die Feuerwehr verständigt und die Brandwunde lange mit Wasser gekühlt werden.
Auf öffentlichen Plätzen in Hamburg darf der Grill nur in speziell ausgewiesenen Zonen angeschmissen werden, die gibt es beispielsweise im Stadtpark, am Falkensteiner Ufer, im Altonaer Volkspark oder im Öjendorfer Park. Wer außerhalb der Grillplätze erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 35 Euro rechnen.