Hamburg. Der Kampf um den Untergrund: Die Velo-Lobby fordert Asphaltierungen, Denkmalschützer und Nostalgiker wehren sich

In Altona wollten die Grünen vor Kurzem das Schulterblatt asphaltieren lassen. Eine Idee, die das vorhandene Kopfsteinpflaster gekostet hätte. Schön glatt sollte die Pulsader der Schanze werden – gut für Radfahrer, schlecht für Nostalgiker. Im Netz rief allein die Ankündigung reichlich Spötter auf den Plan. Kein Pflaster, keine Steinewerfer? Was sollte dann aus der ritualisierten Randale werden?

Unsachlich, na klar. Zumal das Schulterblatt vorerst kopfsteingepflastert bleibt. Aber andernorts in der Stadt liegt der historische Belag tatsächlich dem sachgerechten Ausbau von Radstrecken im Weg. Am Weidenstieg in Eimsbüttel etwa protestierten die Anwohner so engagiert für ihren alten, holprigen Straßenbelag, dass an dieser Stelle der geplanten Veloroute 2 nun nicht asphaltiert wird. Stattdessen spendiert die Stadt geschnittenes, zur Straßenseite ebenes Kopfsteinpflaster. Gut für Nostalgiker, ungünstig für Radfahrer, sagt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Hamburg (ADFC).

Der ADFC pocht nämlich darauf, die Velorouten frei von grobem Belag zu halten. Kopfsteinpflaster, ob geschnitten oder nicht, lehnt der Club der Radfahrer auf diesen Strecken per se ab. Muss Hamburg also um sein ohnehin rares historisches Pflaster bangen?

Wie viel historische Substanz noch vorhanden ist, darüber gibt es laut Kulturbehörde keine Aufstellungen. „Kopfsteinpflaster prägte im 19. Jahrhundert das Hamburger Straßenbild, heute ist es leider nur noch an wenigen Stellen zu sehen“, sagt Kristina Sassenscheidt, Vorsitzende des Hamburger Denkmalvereins. Bestandsschutz genießt der unebene, aber fotogene Untergrund indes nur an wenigen Stellen.

Nur wo die umliegenden Gebäude als Denkmal anerkannt sind, wird auch das Kopfsteinpflaster als erhaltenswert eingestuft. Etwa im Unseco-Welterbe Speicherstadt. Oder bei historischen Etagenhäusern an der Apostelkirche oder dem Lastropsweg in Eimsbüttel. „Neben den Vorgärten und Einfriedungen gehören auch die Pflasterungen zum Denkmal“, sagt Behördensprecher Enno Isermann.

Dem gegenüber steht das Ziel Hamburgs, Fahrradstadt zu werden. Bis 2020 soll ein Radanteil von 25 Prozent erreicht, jährlich 50 Kilometer Radwege instand gesetzt oder neu gebaut werden. Auf den 14 noch nicht vollständig ausgebauten Velorouten soll das Radfahren sicherer und komfortabler werden. An manchen Stellen dieser Routen prallen Anspruch und Wirklichkeit aber kopfsteinpflasterhart aufeinander.

Kopfsteinpflaster kann auchunter Denkmalschutz stehen

„Gerade in historischen Straßen­zügen wie dem Weidenstieg ist Kopfsteinpflaster unverzichtbar für das authentische Erscheinungsbild und sollte daher erhalten werden“, sagt Denkmalexpertin Kristina Sassenscheidt. Geschnittenes Pflaster biete eine fahrradfreundliche Alternative. „Wenn man solche Möglichkeiten nicht nutzt, ist zu befürchten, dass es irgendwann kaum noch historisches Kopfsteinpflaster gibt“, sagt Sassenscheid.

Für den ADFC ist dieser Kompromiss faul. Es sei eine „halbherzige Lösung“, sagt Dirk Lau, stellvertretender Vorsitzender. „Gerade auf Velorouten ist Kopfsteinpflaster eine Katastrophe. Wir fordern nicht, das Pflaster zu verbannen. Aber auf speziellen Radstrecken, auf denen Tempo 25 bis 30 gefahren werden soll, ist es fehl am Platz.“

Der ADFC verlange die Einhaltung der für Velorouten vorgesehenen technischen Standards. Gerade für eine Stadt, die Fahrradstadt werden möchte, seien diese Anforderungen an eine Veloroute zwingend. Dabei gebe es gelungene Lösungen, etwa an der Frickestraße in Eppendorf. Dort wurde die Mitte für Radfahrer asphaltiert, flankiert wird der Streifen von altem Stein. An der Hellbrookstraße in Barmbek sei links und rechts asphaltiert worden, die Mitte verblieb mit Kopfsteinpflaster. „Das ist ein guter Umgang mit solchen Problemstellungen“, sagt Dirk Lau.

In der Verkehrsbehörde sieht Staatsrat Andreas Rieckhof (SPD) erst gar kein Problem, er möge Kopfsteinpflaster. „Es gehört zum individuellen Bild der Stadt“, so Rieckhof. „Niemand muss Sorge haben, dass intaktes Kopfsteinpflaster herausgerissen und durch Asphalt ersetzt wird.“ Die grundsätzliche Haltung der Verkehrsbehörde sehe jedenfalls nicht vor, Radwege frei von Kopfsteinpflaster zu halten. Notfalls, wie etwa am Weidenstieg, sollen Kompromisslösungen gefunden werden.

Wenn diese Lösungen Kopfsteinpflaster beinhalten, ist der ADFC dagegen. Es gelten die an Velorouten gestellten Ansprüche, beschlossen auf Bundesebene. Dort heißt es: „Die Oberfläche sollte aus Asphalt sein. Wassergebundene Decken und Kopfsteinpflaster kommen nicht infrage.“

In der Verkehrsbehörde sieht man das nostalgische Erbe dadurch nicht bedroht, die Kulturbehörde führt weitere unter Schutz stehende Straßenzüge ins Feld. So stünden auch Kopfsteinstraßen um Kirchen oder Ortskerne wie um St. Johannis in Neuengamme, den Ortskern Altengamme um St. Nicolai oder den Ortskern Bergstedt unter Schutz.

Nur einen Sonderfall gebe es. In Neugraben gibt es eine erhaltene Chaussee mit Sommerweg und gepflastertem Winterweg. „Wegen der extremen Seltenheit des Typs, der historischen Bedeutung als verkehrstechnische Innovation und des materiellen Erhalts der Chaussee ist hier die Straße auch ohne Begleitbauten ein Denkmal.“ Das einzige Kopfsteinpflasterdenkmal der Stadt.