Harvestehude.

Es war ein sonniger Sonntagnachmittag am 7. Juni 2015, als ein Mann nichts ahnend mit seinem Fahrrad am Grindelberg in Harvestehude entlangfuhr. Plötzlich spürte er, wie etwas Hartes gegen seinen Helm prallte. Es fielen mehrere Schüsse. Irritiert hielt der 38-Jährige an und blickte sich um. Als er zu den Grindelhochhäusern schaute, entdeckte er an einem Fenster eine Person mit einer Waffe. Vermutlich registrierte der Radfahrer erst jetzt, was hätte passieren können, hätte er keinen Helm getragen. Von morgen an muss sich der Tatverdächtige vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Ihm werden versuchte gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Denn gegen den Schützen lag damals bereits ein Waffen- und Munitionsverbot vor.

Der 38 Jahre alte Radfahrer alarmierte am Tattag die Polizei – doch die Beamten konnten die konkrete Wohnung nicht zuordnen. Als am Abend erneut Schüsse fielen, rückte das Mobile Einsatzkommando (MEK) an. Das MEK stürmte die Wohnung des Schützen, ein Mann (25) wurde festgenommen. Die Beamten fanden zwei Gasdruckpistolen und Munition. Auch ein 22-Jähriger sowie eine 25-Jährige werden zunächst mit auf die Wache genommen, später aber als Zeugen entlassen.

Der inzwischen 27 Jahre alte Angeklagte soll mit einer seiner beiden Gasdruckpistolen mindestens fünfmal aus dem Fenster seiner Wohnung am Grindelberg geschossen haben. Der Radfahrer wurde offenbar nur zu seinem Opfer, weil er gerade zufällig vorbeifuhr. Dass er die Attacke ohne Verletzungen überstanden hat, lag laut Staatsanwaltschaft nur daran, weil eine Kugel am Helm des Mannes abprallte, eine weitere Kugel ihn lediglich als Abpraller von der Hauswand traf und die übrigen Schüsse ihn verfehlten.