Hamburg . Gegen den Schützen lag bereits ein Waffenverbot vor. Sein Opfer wählte er offenbar zufällig aus – einen Radfahrer am Grindelberg.
Es ist ein sonniger Sonntagnachmittag, als ein Mann nichts ahnend mit seinem Fahrrad am Grindelberg in Harvestehude entlangfährt. Plötzlich spürt er, wie etwas Hartes gegen seinen Helm prallt. Es fallen mehrere Schüsse. Irritiert hält der 38-Jährige an und blickt sich um. Als er zu den Grindelhochhäusern schaut, entdeckt er an einem Fenster eine Person mit einer Waffe. Vermutlich registriert der Radfahrer erst jetzt, was hätte passieren können, hätte er keinen Helm getragen.
Der 38-Jährige alarmiert die Polizei – doch die Beamten können die konkrete Wohnung nicht zuordnen. Als am Abend erneut Schüsse fallen, rückt das Mobile Einsatzkommando an. Das MEK stürmt die Wohnung des Schützen, ein 25-Jähriger wird festgenommen. Vor Ort finden Beamte zwei Gasdruckpistolen und Munition. Auch ein 22-Jähriger sowie eine 25-Jährige werden zunächst mit auf die Wache genommen, später aber als Zeugen entlassen.
Nur dank Helm überstand er den Angriff ohne Verletzungen
Heute ist der Tatverdächtige 27 Jahre alt und muss sich ab Dienstag vorm Amtsgericht Hamburg verantworten. Ihm werden versuchte gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Denn gegen den Schützen lag damals bereits ein Waffen- und Munitionsverbot vor.
Der 27-Jährige soll am 7. Juni 2015 mit einer seiner beiden Gasdruckpistolen mindestens fünf Mal aus dem Fenster seiner Wohnung am Grindelberg geschossen haben. Der Radfahrer wurde offenbar nur zu seinem Opfer, weil er gerade zufällig vorbei fuhr. Und dass er die Attacke ohne Verletzungen überstanden hat, lag laut Staatsanwaltschaft nur daran, weil eine Kugel am Helm des Mannes abprallte, eine weitere Kugel ihn lediglich als Abpraller von der Hauswand traf und die übrigen Schüsse ihn verfehlten.