Hamburg. Weil die Notunterkünfte voll sind, kamen Wohnungslose in Pensionen und Hotels unter. Fast die Hälfte der Betroffenen sind Kinder.

Auch im vergangenen Jahr sind in Hamburg wieder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in Hotels und Pensionen untergebracht worden, weil die Stadt zu wenig Plätze in der öffentlichen Unterbringung hat. Zum Stichtag 31. Dezember betraf das 200 Menschen, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der AfD mitgeteilt hat.

Im Vergleich zu 2015 habe sich die Zahl der in Hotels und Pensionen untergebrachten Menschen allerdings um 28 Prozent verringert, schreibt der Senat und spricht von einer „positiven Entwicklung“. Das sei vor allem ein Erfolg­ der Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Die durchschnittliche Verweildauer der Betroffenen in Hotels und Pensionen im Jahr 2016 betrug 80 Nächte. 2015 waren es 100 Nächte.

Die Unterbringung in Hotels und Pensionen sei immer vorübergehend mit dem Ziel, den Betroffenen regulären Wohnraum zu verschaffen oder ihnen eine öffentliche Unterbringung zu ermöglichen, schreibt der Senat.

Familie lebt 701 Tage in einer Pension

Über die Kleine Anfrage hatte als Erste die „Hamburger Morgenpost“ online berichtet. Die längste Unterbringung betraf laut Senatsantwort eine fünfköpfige Familie: Sie lebte 701 Tage in einer Pension und konnte 2016 von „Fördern & Wohnen“ untergebracht werden. Für die Unterbringung der im Jahr 2016 betroffenen Menschen wurden 21 Hotels und Pensionen genutzt.

Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, waren 90 von 200 Betroffenen im Jahr 2016 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren; 85 der in Hotels und Pensionen untergebrachten Menschen waren zwischen 25 und 60 Jahre alt. Laut Behörde wurden durchschnittlich pro Person und Nacht 27,67 Euro für die Unterbringung in Hotels und Pensionen ausgegeben. Der höchste Übernachtungspreis pro Person lag bei 94,75 Euro. Er sei allerdings nur für zwei Nächte bezahlt worden, heißt es in der Senatsantwort. Es habe sich um eine kurzfristige Notunterbringung gehandelt.

Geflüchtete werden laut Senat nicht in Hotels und Pensionen unter­gebracht, sondern zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt aufgenommen und dort später in Folgeunterkünfte verlegt, soweit ihnen kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht.