Hamburg . Christdemokraten wollen ein komplettes Verbot der Verschleierung in sensiblen öffentlichen Bereichen. Bayern soll Vorbild sein.

An diesem Mittwoch wird die Hamburger Bürgerschaft über ein Gesichtsverhüllungsverbot beraten. Im Vorfeld der Debatte attackiert die CDU die Regierungsfraktion. „Anstatt sich der Forderung der CDU anzuschließen und die Burka in sensiblen öffentlichen Bereichen, die in die Zuständigkeit Hamburgs fallen, zu verbieten, wollen die Regierungsfraktionen lediglich ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Opposition.

CDU sieht Rot-Grün als Integrationshindernis

„Die Burka hat in sensiblen öffentlichen Bereichen nichts zu suchen. Die vollständige Gesichtsverschleierung ist mit einer offenen Gesellschaft, die auf Kommunikation und Interaktion angewiesen ist, nicht zu vereinbaren“, sagt Karin Prien, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Deshalb müsse Hamburg seine landesrechtlichen Kompetenzen nutzen und dies sowohl für die Staatsbediensteten als auch für die andere Seite, also Angeklagte, Studentinnen und Schülerinnen.

Prien sagt weiter: „Rot-Grün zunehmend zum Integrationshindernis in Hamburg. Dass die Gesetzesinitiative Bayerns auf Bundesratsebene nun als Vorstoß der rot-grünen Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein verkauft wird, ist mehr als peinlich.“ Stattdessen solle man sich Bayern zum Vorbild nehmen.

Die SPD und Grünen wollen heute einen Antrag verabschieden, in dem „eine Gesichtsverhüllung in relevanten, sensiblen öffentlichen Funktionen/öffentlichen Institutionen“ abgelehnt wird.

Antrag: Gesellschaft baut auf offener Interaktion auf

Unser gesellschaftliches Zusammenleben baue auf offener Interaktion und Kommunikation zwischen den Bürgern auf, heißt es in dem Antrag weiter. „Ausdruck unserer freien Gesellschaft ist es, Meinungen und Verhaltensweisen auszuhalten, die nicht der Auffassung der gesellschaftlichen Mehrheit entsprechen.“ Verfassungsrechtlich verbriefte Freiheitsrechte müssten respektiert werden.

In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden, aber auch im Bereich der Bildung komme es allerdings oftmals sowohl auf die Identifizierbarkeit einer Person, aber teilweise auch auf deren Mimik im kommunikativen Austausch an, heißt es in dem Antrag weiter. „Eine Gesichtsverhüllung steht in solchen bereichsspezifischen Fällen dem entgegen.“

Verschleierungsverbot in Schulen

In dem Antrag von SPD und Grünen wird ausdrücklich auf die bestehende Praxis in den Schulen der Hansestadt hingewiesen. „So hat beispielsweise die Schulbehörde das Verbot einer vollständigen Gesichtsverhüllung durch Lehrkräfte und Schülerinnen klar kommuniziert und dieses im Einzelfall auch konsequent durchgesetzt.“

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte März entschieden, dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Tragen eines Kopftuches verbieten darf. Bereits 2014 hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte es als legitim erklärt, dass ein Staat die Vollverschleierung verbieten dürfe, um so die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft zu wahren.