Hamburg. Bis Juni muss in Hamburg ein “Luftreinehaltplan“ vorliegen, sonst drohen Strafzahlungen. Umweltschützer zeigen sich erfreut.

Hamburgs rot-grüner Senat hat in der juristischen Auseinandersetzung um den Luftreinhalteplan der Stadt die nächste Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies die Beschwerde der Landesregierung gegen den vom Verwaltungsgericht erlassenen Zwangsgeldbeschluss zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag bestätigte.

Nach Angaben der Umweltorganisation BUND ist der Senat nun verpflichtet, bis Ende Juni einen neuen, vom Senat beschlossenen Plan mit wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte (NO2) vorzulegen. Ansonsten werde ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro fällig.

Hamburg wurde bereits 2014 verurteilt

Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt schon im November 2014 verurteilt, „in der kürzest möglichen Zeit“ den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und Defizite bei der Luftreinhaltung zu beseitigen. Wollte die damalige SPD-Alleinregierung das Urteil noch anfechten, ließ es die neu gewählte rot-grüne Koalition im April 2015 doch passieren, wobei sie aber erst 2018 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen wollte. Dem Umweltverband BUND war das zu spät. Er zog erneut vor Gericht - und bekam nun endgültig recht. "Wir sehen uns mit der heutigen Entscheidung bestätigt", sagt BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch.

Hintergrund der Klage: An allen vier Messspunkten in der Stadt wie beispielsweise an der Stresemannstraße oder der Kieler Straße werden die seit 2010 bereits geltenden EU-Grenzwerte für Stickoxide überschritten