Der Kontakt mit Pfefferspray (Wirkstoff Capsaicin) führt zur Anschwellung der Augenschleimhäute und löst einen starken Hustenreiz und Atemnot aus; die Haut juckt oder brennt. Wer einen Menschen damit angreift, begeht eine gefährliche Körperverletzung. Die Strafbarkeit kann in Notwehrsituationen aber entfallen.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Pfefferspray zum Einsatz gegen Menschen mit sich führen. Dabei handelt es sich um Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Wird das Spray als Tierabwehrspray gekennzeichnet, darf es von jedermann erworben, besessen und geführt werden.

Polizisten dürfen Pfefferspray zudem zur Anwendung „unmittelbaren Zwangs“ einsetzen.