Hamburg. Ein Justizvollzugsbeamter sollte den 48-Jährigen nach der Therapie in Empfang nehmen. Doch die Behandlung war vorzeitig beendet worden.
Der am Donnerstag in Hamburg entwichene Sicherheitsverwahrte ist weiter auf der Flucht. Es werde nach ihm gefahndet, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Der 48-jährige Karl L. verschwand unerlaubt von einem Termin bei der externen Psychotherapie. Ein Justizvollzugsbediensteter, der ihn begleitet hatte, sollte den 48-Jährigen nach der Therapiestunde gegen 10 Uhr in Empfang nehmen, musste aber feststellen, dass die Behandlung vorzeitig beendet worden war und sich Karl L. nicht mehr in der Praxis befand. Bei früheren externen Terminen sei er stets zurückgekehrt. Allerdings soll er auch schon zweimal aus der Haft und einer sozialtherapeutischen Einrichtung entwichen sein, das liegt aber schon längere Zeit zurück.
Gericht hielt eine externe einzeltherapeutische Behandlung für erforderlich
Der einschlägig vorbestrafte Karl L. war 2009 unter anderem wegen Raubes und räuberischer Erpressung in mehreren Fällen zu insgesamt fünf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, die er nach Verbüßung seiner Haftstrafe im Jahr 2014 antrat.
Bereits bei seiner Entscheidung über eine mögliche Aussetzung der angeordneten Sicherungsverwahrung zur Bewährung im Jahr 2014 hielt das Gericht eine externe einzeltherapeutische Behandlung für erforderlich, die der Untergebrachte seit Januar 2015 bei einem Therapeuten außerhalb der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel erhielt.
Seit Dezember 2015 wurden Karl L. ungefesselte Ausführungen genehmigt. 2016 forderte das Landgericht aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme weitere Lockerungsschritte. Seit November 2016 erhielt L. Ausgänge, bei denen ihn ein Bediensteter begleitete. Bislang hatte er sich dabei unauffällig benommen.
In Sicherungsverwahrung kommen als besonders gefährlich eingestufte Täter, die ihre eigentliche Haftstrafe bereits abgesessen haben. Auf diese Weise soll die Bevölkerung vor ihnen geschützt werden. Ob ein Sicherungsverwahrter noch gefährlich ist, muss regelmäßig überprüft werden.