Wilhelmsburg.
Bleibt Hans-Jörg Schmidt-Trenz der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg? Das ist eine der Fragen, die seit dem Erfolg der sogenannten Kammerrebellen bei der Wahl des Plenums die Wirtschaft und gestern auf der Pressekonferenz der Wahlsieger die Runde beschäftigten.
Auch wenn Tobias Bergmann, der Sprecher des Bündnisses „Die Kammer sind WIR!“ ein Gespräch mit Schmidt-Trenz für den heutigen Montag ankündigte, ließen seine Mimik und Reaktionen seiner Mitstreiter Zweifel daran aufkommen, dass es eine Zusammenarbeit zwischen den sogenannten Kammerrebellen und Schmidt-Trenz geben wird.
Zumal die 55 Plenumsmitglieder des Bündnisses im Rahmen eines „Plans für die ersten 100 Tage“ beschlossen, der Hauptgeschäftsführer solle künftig so viel verdienen wie der Wirtschaftssenator. Der bekommt gegenwärtig rund 150.000 Euro im Jahr, der Hauptgeschäftsführer rund 500.000 Euro.
Das Problem besteht nun darin, dass Schmidt-Trenz einen bis zum Jahr 2019 laufenden Vertrag hat. Vor der Kammerwahl hatte er zwar angekündigt, nach Vertragsende aufhören zu wollen. Bis 2019 aber will er seinen Vertrag offenbar erfüllen. Wenn die neue Kammerführung Schmidt-Trenz nun loswerden wollte, müsste sie ihn freistellen und – sollte es keine Einigung geben – das komplette Gehalt ausbezahlen.
Schmidt-Trenz erklärte am gestrigen Sonntag öffentlich lediglich: „Die Zusammenarbeit zwischen dem Ehrenamt und dem Hauptamt der Kammer ist vom Gesetz gefordert und zum Wohle der Gesamtheit der Mitglieder für meine Mitarbeiter und mich eine professionelle Selbstverständlichkeit.“ Jetzt gelte es, rasch in den Dialog zu treten.
Und dann fügte der Hauptgeschäftsführer hinzu: „Herr Bergmann hat sich letzten Mittwoch in einem Facebook-Eintrag an die Handelskammer-Mitarbeiter gewandt und sich für eingetretene Unsicherheiten entschuldigt. Wir alle nehmen dies als ausgestreckte Hand für eine konstruktive Zusammenarbeit, auf die wir bauen.“
Ob die ausgestreckte Hand auch Schmidt-Trenz gilt, bleibt abzuwarten. Bergmann verwies darauf, dass in der Wirtschaft Firmenübernahmen üblich seien. Dann setze sich der neue Eigentümer mit dem alten Geschäftsführer hin, um auszuloten, ob man gemeinsame Vorstellungen habe. Wenn nicht, dann finde man eine andere Lösung – ohne die alte Geschäftsführung.