Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte gegen den TV-Satiriker Jan Böhmermann geklagt.
Hamburg. Der TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“, das er als Moderator der Sendung "Neo Magazin Royal" auf ZDFneo am 31. März 2016 vorgetragen hatte, weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Die strittigen Passagen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es zur Begründung.
Die Kammer bestätigte damit ihre Eilentscheidung vom vergangenen Mai. Erdogan hatte damals bereits ein vorläufiges Verbot strittiger Zeilen errungen, das ihm jedoch nicht ausreichte. Seine Forderung nach einem Gesamtverbot des Gedichtes wies das Gericht nun erneut ab. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen eine Entscheidung ist der weitere Rechtsweg möglich. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte angekündigt, notfalls auch bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Schmähgedicht: Meinungsfreiheit vs. Menschenwürde In dem zivilrechtlichen Streit geht es um die Frage, ob Böhmermann den Präsidenten bewusst beleidigen wollte oder ob das Gedicht als Kunst anzusehen ist. Böhmermann hatte in seinem Schmähgedicht wüste Beschimpfungen gegen den Präsidenten vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt.
Daraufhin hatte das Hamburger Gericht im Mai 2016 eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen – seitdem darf der Moderator den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen (Az.: 324 O 255/16). Bestimmte Passagen seien schmähend und ehrverletzend, argumentierte das Landgericht. Übrige Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ließ später in der Verhandlung am 2. November 2016 nicht erkennen, in welche Richtung die Pressekammer nun tendieren könnte. Damals lieferten sich die Anwälte des ZDF-Moderators und des türkischen Präsidenten ein Wortgefecht um Meinungsfreiheit und Menschenwürde.
Böhmermann strafrechtlich aus dem Schneider
Strafrechtlich ist Böhmermann aus dem Schneider Strafrechtliche
Ermittlungen gegen den TV-Satiriker hatte die Staatsanwaltschaft
Mainz im Oktober 2016 eingestellt. Es seien "strafbare Handlungen
nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen". Eine
Beschwerde Erdogans dagegen wies die Generalstaatsanwaltschaft in
Koblenz wenig später zurück.
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Diese Ermittlungen waren überhaupt nur möglich geworden, weil die
Bundesregierung den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann
wegen Beleidigung nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch freigemacht
hatte. Diesen Paragrafen, der die Beleidigung von Organen und
Vertretern ausländischer Staaten unter Freiheitsstrafe von bis zu
drei Jahren stellt, will die Bundesregierung nunmehr abschaffen.
Böhmermann hat vom Streit profitiert
"Der Gedanke einer ,Majestätsbeleidigung´ stammt aus einer längst
vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht",
teilte Justizminister Heiko Maas (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss
von Ende Januar 2017 mit. Das Parlament muss noch zustimmen.
Der
Popularität des Satirikers haben die Auseinandersetzungen nicht
geschadet. Böhmermann gewann jüngst zum zweiten Mal in Folge den
Deutschen Fernsehpreis in der Kategorie "Beste Unterhaltung Late
Night" - mit seinem Format "Neo Magazin Royale". Und ZDF-Intendant
Thomas Bellut hat angekündigt, über die Vertragslaufzeit bis Ende
2017 hinaus mit dem Moderator zusammenarbeiten zu wollen.
Böhmermann selbst möchte von ZDFneo aus gern ins ZDF-Hauptprogramm.
Chronik: Die Affäre Böhmermann – Erdogan:
Chronik: Die Affäre Böhmermann – Erdogan
Satiriker löst Staatsaffäre aus: Damit hatte Jan Böhmermann wohl nicht gerechnet, als er am 31. März 2016 im „Neo Magazin Royale“ sein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vortrug.
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Dass Böhmermann Erdogan ärgern wollte, ist dagegen anzunehmen. Sonst hätte er das vor vulgärer Sprache nur so strotzende Gedicht wohl nicht auf Türkisch untertiteln lassen. Böhmermann sagte in seiner Sendung, er wolle den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik deutlich machen – und betonte immer wieder, dass man solche Dinge, wie er sie in seinem Gedicht rezitierte, nicht sagen dürfe. Damit bezog der Moderator sich auf die NDR-Sendung „extra 3“.
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17. März 2016: Die NDR-Sendung „extra 3“ zeigt das Video „Erdowie, Erdowo, Erdogan“. Der Satire-Beitrag kritisiert die Politik des türkischen Präsidenten – die eingeschränkte Pressefreiheit, der Umgang mit Kritikern und die autokratische Machtpolitik. Daraufhin bestellt das türkische Außenministerium den deutschen Botschafter ein.
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22. März 2016: Einem Medienbericht zufolge muss sich der Diplomat Martin Erdmann in einem längeren Gespräch für den Satire-Beitrag rechtfertigen. Nach Angaben aus türkischen Diplomatenkreisen wird in dem Gespräch gefordert, die weitere Ausstrahlung des Videos zu verhindern. Erdmann weist die Forderung zurück. Politische Satire sei in Deutschland von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Deshalb gebe es „weder eine Notwendigkeit noch die Möglichkeit für ein Handeln der Bundesregierung“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.
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31. März 2016: In seiner Sendung „Neo Magazin Royale“, die am Donnerstag auf ZDFneo gezeigt wird, geht Jan Böhmermann auf den Eklat rund um die Einbestellung des deutschen Botschafters in Ankara ein. Er erklärt anhand seines Gedichtes den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik.
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1. April 2016: Das ZDF entfernt das Gedicht aus der ZDF-Mediathek und teilt dazu mit: „Die Parodie im ‘Neo Magazin Royale’ vom 31. März zum Umgang des türkischen Ministerpräsidenten mit Satire entspricht nicht den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt.“ Auch im YouTube-Kanal von „Neo Magazin Royale“ ist der Beitrag nicht mehr abrufbar. Die Sendung wird am Abend im ZDF ohne den Beitrag gezeigt.
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3. April 2016: Jan Böhmermann wendet sich nach „Spiegel“-Informationen an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU). In einer privaten Twitter-Nachricht schreibt der Moderator laut des Berichts: „Ich möchte gerne in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann.“ Altmaier antwortet, er werde sich melden, sobald er am Abend in Berlin sei, lässt allerdings dann nicht wieder von sich hören.
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3. April 2016: In einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu kritisiert Kanzlerin Angela Merkel das Schmähgedicht als „bewusst verletzend“.
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4. April 2016: Regierungssprecher Steffen Seibert erläutert Merkels Aussagen zum Böhmermann-Gedicht. Merkel habe auf die Konsequenzen verwiesen, die das ZDF bereits gezogen habe. Ferner habe Merkel den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. Diese sei aber nicht schrankenlos.
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Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, soll das Auswärtige Amt (AA) noch vor dem Telefonat Merkels mit Davutoglu am Sonntagabend eine interne juristische Prüfung in Auftrag gegeben haben. Rechtsexperten des AA warnen davor, dass gegen Böhmermann wegen der schmähenden Worte gegen Erdogan ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingeleitet werden könne.
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6. April 2016: Die Mainzer Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ein (Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs). Das teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit und bestätigte damit einen Bericht vom „Spiegel“. Auch 20 Strafanzeigen von Privatpersonen seien eingegangen. Die Staatsanwaltschaft will das Bundesjustizministerium unterrichten, „um zu klären, ob seitens der Türkei bzw. ihres Staatsoberhauptes ein Strafverlangen gestellt wird“.
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7. April 2016: Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt auch gegen ZDF-Verantwortliche, gegen die ebenfalls Anzeigen eingegangen sind. Namen werden nicht bekannt.
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8. April 2016: Jan Böhmermann sagt seine Teilnahme an der Grimme-Preis-Verleihung ab. Auf Facebook schreibt der Moderator: „Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe. Mein Team von der Bildundtonfabrik und ich bitten um Verständnis, dass wir heute Abend nicht in Marl feiern können.“ Böhmermann bekommt in Abwesenheit den Preis für seine Satire rund um den „Stinkefinger“ des griechischen Ex-Finanzministers Yanis Varoufakis verliehen.
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10. April 2016: Die türkische Regierung fordert in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann. Der türkische Botschafter in Deutschland ließ die Forderung dem Auswärtigen Amt zukommen. Die Bundesregierung will den Inhalt der Note prüfen und dann entscheiden, wie mit dem türkischen Verlangen nach Strafverfolgung umzugehen ist.
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Derweil schlägt Böhmermann eine Einladung zur ARD-Talkshow „Anne Will“ aus. Auch seine Sendung „Sanft & Sorgfältig“ mit Moderator Olli Schulz auf radioeins lässt er ausfallen.
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11. April 2016: Regierungssprecher Steffen Seibert verkündet, dass die Bundesregierung den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung von Jan Böhmermann prüfen wird. Dies werde ein paar Tage dauern, sagte er in der Bundespressekonferenz. Erste Gespräche dazu gibt es auf Ebene der fachlich Zuständigen im Auswärtigen Amt, Justizministerium und Kanzleramt.
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12. April 2016: Jan Böhmermann sagt die nächste Sendung seines „Neo Magazin Royale“ ab. Grund sei das große Ausmaß der Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator. Es wird bekannt, dass Böhmermann unter Polizeischutz steht. „Ein Streifenwagen steht vor der Tür“, sagt ein Polizeisprecher in Köln. Man stehe auch mit anderen Sicherheitsbehörden im Kontakt. Zuvor habe es eine Beurteilung der Gefährdungslage gegeben.
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Der türkische Präsident Erdogan hat auch persönlich Anzeige gegen Böhmermann gestellt. Sein Anwalt, Hubertus von Sprenger, will alle Rechtsmittel ausschöpfen – bis zur letzten Instanz.
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„Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch“, sagt der Anwalt von Sprenger im Interview im „heute journal“.
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13. April 2016: Kai Diekmann verwirrt mit einem angeblichen Interview mit Jan Böhmermann. „Ich sag’ es mal in den Worten des falschen Böhmermann: „Das ganze Leben ist Satire. Man muss sie nur erkennen“, schreibt der Herausgeber der „Bild“-Zeitung auf Twitter. Das angebliche Gespräch zwischen Böhmermann und Diekmann war auf Facebook mit den Worten übertitelt: „Jan Böhmermann bricht sein Schweigen! Das große Interview zum Erdogan-Eklat!“
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14. April 2016: Jan Böhmermann will im Streit um sein Erdogan-Gedicht keine Unterlassungserklärung abgeben. Sein Anwalt Christian Schertz bestätigt einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
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15. April 2016: Die Bundesregierung lässt ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten zu. Die Entscheidung ist innerhalb der Bundesregierung allerdings umstritten. So gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Die SPD-Ressorts stimmten gegen die Ermächtigung. „Wegen der Stimmengleichheit entschied die Stimme der Bundeskanzlerin.“ Steinmeier räumte ein, es gebe „gute Gründe“ für beide Alternativen einer Entscheidung.
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Das ZDF wertet die Zustimmung der Bundesregierung für ein gesondertes Strafverfahren gegen Jan Böhmermann als „politische Entscheidung“. ZDF-Intendant Thomas Bellut sichert Böhmermann die volle rechtliche Unterstützung des Senders zu: „Wir gehen mit ihm durch alle Instanzen.“ Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz sagt zu der Entscheidung der Regierung: „Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not.“ So habe Erdogan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt, die Staatsanwaltschaft müsse daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen. Die Erteilung der Verfolgungsermächtigung sei „rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich“.
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Als Konsequenz aus dem Fall Böhmermann soll der Beleidigungsparagraf 103 des Strafgesetzbuches abgeschafft werden.
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16. April 2016: Böhmermann nimmt eine vierwöchige Auszeit. Öffentlichkeit und Internet sollten sich „mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren“, schreibt er bei Facebook. „Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht.“
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22. April 2016: Bundeskanzlerin Angela Merkel räumt Fehler im Umgang mit der Affäre um das Gedicht Böhmermanns ein. Die Kanzlerin verteidigt aber ihre umstrittene Entscheidung, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan zu ermitteln.
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Sie ärgere sich jedoch darüber, dass sie zuvor das Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan als „bewusst verletzend“ kritisiert habe. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre „persönliche Bewertung“ etwas zähle. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, räumte Merkel ein.
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04. Mai 2016: Jan Böhmermann meldet sich erstmals nach dem Skandal in einem Interview zu Wort. Im Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ übt der Moderator scharfe Kritik an Angela Merkel. „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um Freiheit und Menschenrechte geht“, sagte Böhmermann. „Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Weiwei aus mir gemacht.“
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09. Mai 2016: Recep Tayyip Erdogan beantragt eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner. Es gehe dabei um dessen Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann, sagte Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker. Das Landgericht Köln weist die einstweilige Verfügung zurück. Demnach seien Döpfners Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
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11. Mai 2016: Erdogan will gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einreichen, kündigt sein Anwalt Ralf Höcker an.
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12. Mai 2016: TV-Comeback: Das Thema Erdogan umschifft Jan Böhmermann in der ersten „Neo Magazin Royale“-Folge nach der Fernsehpause zwar, dafür enthüllt der Moderator, dass er und sein Team einen Kandidaten in die RTL-Sendung „Schwiegertochter gesucht“ eingeschleust hätten. So sucht in der aktuellen Staffel der Sendung von Moderatorin Vera Int-Veen der „einsame Eisenbahnfreund“ Robin aus dem Ruhrgebiet „eine Freundin, weil er noch nie eine hatte“. Böhmermann stellt seine Aktion unter den Hashtag „#verafake“.
© dpa | ZDF NEO
13. Mai 2016: Nach den Enthüllungen räumt RTL Fehler ein. Bei der Produktion einer Folge sei die redaktionelle Sorgfaltspflicht vernachlässigt worden, erklärt der Kölner Sender am Freitag. Die Produktion der aktuellen Staffel „Schwiegertochter gesucht“ wird von einem neuen Team übernommen.
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15. Mai 2016: Die erste Folge der Sendung „Fest & Flauschig“ von Jan Böhmermann und Olli Schulz ist bei Spotify zu hören. Darin sprechen die beiden unter anderem über Böhmermanns Fernseh- und Radio-Auszeit. Als Künstler sei er „der kalte Fisch“, der es lustig fände, verklagt zu werden. Als Privatperson hingegen sei er verunsichert, sagt Böhmermann in der einstündigen Folge „Aufbau West“.
© Spotify
17. Mai 2016: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann und gibt dem Antrag des Staatsoberhauptes teilweise statt. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Erlaubt ist aber etwa weiterhin die Zeile „Sackdoof, feige und verklemmt / ist Erdogan der Präsident“.
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18. Mai 2016: Die einstweilige Verfügung will Jan Böhmermann allerdings nicht hinnehmen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz erklärt, dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen. Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.
© dpa | Henning Kaiser
4. Oktober 2016: Die Staatsanwaltschaft Mainz stellt das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten ein. Begründung: Strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Auch alle anderen an der „Schmähkritik“ beteiligten Personen werden vom Verdacht freigesprochen.
© dpa | Britta Pedersen
10. Februar 2017: Das Landgericht Hamburg gibt der Klage des türkischen Präsidenten teilweise statt. Die Pressekammer verbietet dem Satiriker, „ehrverletzende“ Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen.
© dpa | David-Wolfgang Ebener
7. Juli 2017: Einen Monat nach dem Bundestag billigt auch der Bundesrat die Abschaffung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Die Majestätsbeleidigung ist damit in Deutschland Geschichte.
© dpa | Oliver Berg
12. Juli 2017: Der türkische Präsident geht in Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Das hatte entschieden, dass Böhmermann Teile seines „Schmähgedichts“ nicht wiederholen darf. Übrig blieben danach noch sechs Zeilen. Damit fechten beide Seiten das Urteil an – auch der Satiriker hatte Berufung eingelegt.
© dpa | Carsten Rehder
15. Mai 2018: Beide kassieren vor Gericht eine Schlappe. TV-Moderator Böhmermann scheiterte mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Ebenso scheiterte Erdogan mit dem Antrag, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Verhandelt wurde die Berufung bereits am 27. Februar.
© dpa | Presidential Press Office
16. April 2019: Richterin Rautgundis Schneidereit verkündet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin zu einer Klage von Jan Böhmermann: Die Klage wird abgewiesen. Böhmermanns Anwalt hatte erreichen wollen, dass die Bundeskanzlerin einer Wiederholung ihrer Einschätzung nicht wiederholen zu dürfen. Ein entsprechender Eintrag in einem Protokoll der Pressekonferenz mit Steffen Seibert sollte auch geschwärzt werden. Die Klage war nicht erfolgreich.
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