Hamburg. Gewerkschaft fordert Anpassung – Hamburg hat neun, Bayern dagegen 13

Mecklenburg-Vorpommern hat es besser. Das jedenfalls meint DGB-Nord-Chef Uwe Polkaehn. Schließlich gebe es dort zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr, während es in Hamburg nur neun sind, betont er. Was für die Hansestadt in diesem Jahr lediglich eine Ausnahme ist, gilt im östlichen Bundesland seit der Wiedervereinigung generell: Der 31. Oktober als Reformationstag ist dort arbeitsfrei. Polkaehn findet nun, dass der Reformationstag auch in Zukunft ein gesetzlicher Feiertag sein müsse, und zwar mindestens im ganzen Norden. „So sollte das höhere Niveau Mecklenburg-Vorpommerns erreicht werden.“ In Bayern gibt es sogar 13 gesetzliche Feiertage.

Damit findet eine Debatte ihren Höhepunkt, die zuletzt der niedersächsische Landtagspräsident Bernd Buse­mann (CDU) angestoßen hatte. Der Politiker forderte mehr Feiertage für Niedersachsen. Während die Gewerkschaften ihren Vorstoß mit dem enormen Arbeitsdruck auf die Menschen, aber auch der guten Konjunkturlage begründen, kommt es Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs auf mehr Profil an. Es gehe nicht allein darum, einen oder zwei zusätzliche freie Tage zu haben, sagte sie dem Abendblatt. „Wichtig sind die Inhalte.“ Die Bischöfin nennt das gemeinsame Nachdenken über Politik und Zivilgesellschaft, also genügend Zeit zum Innehalten und Bilanzieren. Das könne ein zusätzlicher Feiertag bieten.

Wie Manfred Nielen, Sprecher des Erzbistums Hamburg, sagte, müssten bei der Einführung eines weiteren Feiertages die Bedürfnisse vieler Menschen in den Blick genommen werden. „Wenn es einen zusätzlichen Feiertag geben soll, dann sollte er möglichst in der Gesamtbevölkerung verankert sein. Die Diskussion darüber ist zugleich auch eine Wertediskussion. Deshalb wäre es wichtig und auch nützlich, breit angelegt darüber nachzudenken.“ Das Erzbistum begrüßt unterdessen, dass die Hamburger Bürgerschaft – nur für dieses Jahr – den 31. Oktober zum gesetzlichen Feiertag erklärt hat. Das sei angesichts der „historischen Bedeutung des Ereignisses“ angemessen.

Ein Feiertag wurde bereits abgeschafft. Der Buß- und Bettag war bis Anfang der 90er-Jahre ein gesetzlicher Feiertag. Doch er wurde zur Finanzierung der Pflegeversicherung unter Protest der Kirchen 1995 gestrichen. Ein Volksbegehren zur Wiedereinführung scheiterte in Schleswig-Holstein. Die einzige Ausnahme bildet Sachsen. Dort ist der Buß- und Bettag weiterhin als gesetzlicher Feiertag geschützt. Als Kompromiss bezahlen die sächsischen Arbeitnehmer die Pflegeversicherung mit einem Prozent ihres Bruttogehalts.