St. Pauli. Polizei fahndet nach Mann, der eine 20-Jährige im „99-Cent“ unsittlich berührte

Erneut ist in einer 99-Cent-Bar auf dem Kiez eine junge Frau Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Nach Angaben der Polizei ging die 20-Jährige am frühen Sonnabendmorgen auf die Toilette des für den Ausschank von Alkohol zu Billigpreisen bekannten Lokals an der Gerhardstraße. Als sie die Toilette verließ, traf sie auf den Täter, der sie festgehalten und unsittlich im Brust- und Intimbereich berührt haben soll. „In dieser Situation rempelte ein Gast des Lokals den Täter offenbar versehentlich an, und dieser ließ von der Geschädigten ab“, sagte Polizeisprecherin Heike Uhde. Kurz darauf habe das Opfer Polizeibeamte angesprochen.

Die Polizei leitete daraufhin sofort eine Fahndung ein, der Sextäter konnte aber weder in der 99-Cent-Bar noch im näheren Umfeld lokalisiert werden. Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen etwa 1,70 Meter großen und 20 Jahre alten Mann mit dunklem Kinnbart und „südländischer Erscheinung“ handeln. Er habe zur Tatzeit möglicherweise eine beigefarbene Jacke getragen. Die Polizei bittet Zeugen nun um Hinweise unter 040/428 65 67 89. Das für Sexualstrafverfahren zuständige LKA 42 ermittelt.

Im Dezember wurde Frau auf der Großen Freiheit vergewaltigt

Unweit vom Tatort, in der 99-Cent-Bar auf der Großen Freiheit, war erst in der Nacht zum 11. Dezember eine 24 Jahre alte Frau vergewaltigt worden. Ein 34 Jahre alter Marokkaner soll die Frau zunächst „angetanzt“ haben, ihr gegen 3.45 Uhr auf die Toilette gefolgt sein und sie dort missbraucht haben. Alarmierte Polizeibeamte umstellten die Bar, sie konnten Adil B. noch auf der Toilette festnehmen.

Wie später bekannt wurde, hätte der Mann längst abgeschoben werden sollen. Bereits im April war der Asylantrag des 2015 eingereisten Marokkaners abgelehnt worden. Doch statt wie angekündigt freiwillig auszureisen, tauchte er unter. Eine Fahndung veranlasste die für ihn zuständige Ausländerbehörde in Holzminden jedoch nicht. Bereits im Sommer, nachdem er in Hamburg wegen Diebstahlsdelikten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, hatte die Hamburger Ausländerbehörde ihre Kollegen in Holzminden gebeten, den Mann in Abschiebehaft zu nehmen. Wie es zunächst hieß, sei die Abschiebung wegen Personalmangels nicht erfolgt. Kurz darauf hieß es jedoch, man habe sich gegen eine 14-tägige Abschiebehaft entschieden, weil in diesem Zeitraum eine Beschaffung der für eine Abschiebung nötigen Ausweispapiere nicht möglich gewesen wäre.