Neustadt.
Es sind ein paar schnelle Handgriffe – dann steht der Mann bar jeder Kleidung da. Oberteil, Hose, Unterhose hat er sich im Nu abgestreift, jetzt präsentiert der 59-Jährige seine Front dem Gericht, dreht dann der Richterbank seinen Rücken zu, sodass auch die Zuschauer im Verhandlungssaal seine Nacktheit von allen Seiten geboten bekommen. „Gucken Sie mal, wie ich aussehe“, fordert Siegfried L. (Name geändert) die Menschen im Saal auf. Mit der Aktion will der Mann seinen „schlechten körperlichen Zustand“ demonstrieren, meint er. „Das hatten wir doch schon!“, wehrt der Vorsitzende Richter ab. Schon einmal, am ersten Verhandlungstag, hatte Siegfried L. blank gezogen. Und nun also wieder.
Die Geschichte dieses Mannes ist in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich. Nicht nur, weil er sich im Gerichtssaal auszieht. Das Verblüffendste: Er legt es mit aller Macht darauf an, ins Gefängnis zu kommen. Nur hier habe er ein vernünftiges Auskommen, eine Struktur, eine ordentliche Unterkunft, ist der Frührentner überzeugt. „Draußen“ drohe ihm die Obdachlosigkeit, die Hoffnungslosigkeit. „Draußen“ gehe es ihm schlecht. Deshalb begeht er Straftaten, für ein Dach über dem Kopf. Wie verzweifelt muss dieser Mann sein?
Dabei sah es zunächst so aus, als wolle Siegfried L. tatsächlich Geld erbeuten, als er an einem Vormittag im Mai in einem Restaurant nahe dem Hauptbahnhof den Wirt um eine Flasche Wodka bat, diese dann am Tresen zerschlug und den abgebrochenen Flaschenhals in Richtung des Mannes und einer Kellnerin hielt. „Geld her, das ist ein Überfall“, rief der Täter. Doch der Wirt reagierte laut Ermittlungen gänzlich unbeeindruckt: Ein Messer, das er zum Gemüseschneiden in der Hand gehalten hatte, hielt er hoch und verweigerte dem Eindringling die Beute. Er solle lieber schnell verschwinden, riet demnach der Wirt dem Täter.
Es kam dem Täter überhaupt nicht auf das Geld an
Doch der dachte nicht daran, sich zurückzuziehen, sondern forderte den Wirt und Bedienung mit Nachdruck auf, sie sollten die Polizei rufen. Dann wartete Siegfried L. ruhig auf die Ankunft der Beamten und leistete bei der Festnahme keinen Widerstand. Schon in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft heißt es, es sei dem 59-Jährigen „nicht auf die Herausgabe des Geldes angekommen“. Weil er laut einem psychiatrischen Gutachten unter paranoider Schizophrenie leidet und deshalb zur Tatzeit demnach nicht schuldfähig war, geht es in dem Verfahren vor dem Landgericht um die Frage, ob Siegfried L. für die Allgemeinheit gefährlich ist und deshalb in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss.
Ob die Vorwürfe aus der Antragsschrift so stimmen, möchte der Vorsitzende Richter von dem Beschuldigten wissen. Zusammengekauert sitzt der grauhaarige Mann da, sodass sein Kopf fast den Tisch vor ihm berührt, ein Bild des Elends. Er wolle ins Gefängnis, sagt Siegfried L. Dort könne er seine Rente sparen. Später, nach Verbüßen seiner Strafe, wolle er nach England auswandern und dort als Künstler und mit etlichen Patenten, die er besitze, ordentlich Geld verdienen. Unter anderem habe er ein „Zettelpatent“ sowie ein „Arzneipatent“, deutet der 59-Jährige an. Was er darunter versteht und wie er dies ausschlachten will, lässt er im Ungewissen.
So kläglich, wie Siegfried L. jetzt dasitzt, hat er bei dem Überfall auf das Restaurant nicht gewirkt. Aber auch nicht wirklich furchteinflößend, da sind sich die beiden Zeugen vor Gericht einig. Sie hätten ihn „nicht für voll genommen“, erzählen sie. Außerdem habe er, der mit der abgebrochenen Flasche vor dem Tresen stand, zu ihnen viel zu viel Abstand gehabt, um sie gefährden zu können. „Der sollte bloß wieder abhauen“, sagt der Wirt. Doch das habe der Mann verweigert und immer gedrängt, dass man die Polizei verständigen solle. Er sei nämlich obdach- und mittellos. Und er forderte demnach die Opfer auf, zu erzählen, er habe „bedrohlich“ gewirkt. Alles, damit er tatsächlich in Haft kommt.
Schon früher hat Siegfried L. sein Glück im Gefängnis gesucht. Vor 24 Jahren beging er die erste Tat, um in Haft zu kommen, damals würgte er eine Frau und erpresste so ihren Autoschlüssel. Doch seitdem blieb es ausschließlich bei Beleidigungen und Nötigungen – und damit nicht das, was das Gesetz unter „erheblichen Straftaten“ versteht. Eine Nötigung, wie sie der Beschuldigte begangen hat, genüge nicht, erklärt der Vorsitzende Richter. Es bestehe zwar die Gefahr, dass der 59-Jährige erneut leichtere Delikte begehen werde, „aber für körperliche Übergriffe sehen wir keinen Hinweis“.
Deshalb lautet das Urteil des Landgerichts auf Freispruch. „Nicht, weil Sie die Tat nicht begangen haben, sondern weil Sie krank sind“, erklärt der Kammervorsitzende mit Blick auf Siegfried L. Dessen Steuerungs- und damit die Schuldfähigkeit sei zur Tatzeit aufgehoben gewesen. „Sie wollten ins Gefängnis in der Erwartung, dort als Künstler zu Anerkennung und Geld zu kommen.“ Wegen der Psychose, an der der Frührentner leidet, sei es „unbedingt erforderlich, dass Sie in der Psychiatrie behandelt werden müssen“. Die zivilrechtliche Unterbringung von Siegfried L. wird in die Wege geleitet. Zwei Polizisten stellen auf Anordnung des Gerichts sicher, dass der Mann in eine entsprechende Klinik kommt. Der Vorsitzende: „Sonst würde er seinem Schicksal in Freiheit überlassen – und wäre damit hilflos und obdachlos.“