Hamburg. Tierschützer geben im Rathaus 10.500 Unterschriften gegen die umstrittene Dom-Attraktion ab

„Halt das Pony mal gerade“, ruft eine der Tierschützerinnen, die an diesem Mittwochvormittag ins Rathaus gekommen ist. Sie will Johannes Düwel, Direktor der Bürgerschaftskanzlei, eine Volkspetition für ein Verbot des Ponykarussells auf dem Hamburger Dom überreichen.

Ihre Mitstreiterin rückt das Papp-Pony, welches die Gruppe gebastelt hat, für die Fotografen zurecht. Zehn Mitstreiter der Tierrechtsinitiative Hamburg haben sich an den Rathausdielen positioniert, um Düwel ihr Anliegen vorzutragen. Mehr als 10.500 Unterschriften haben sie gesammelt. „Die Resonanz war groß“, sagt Vanessa Huhn, eine der vier Initiatorinnen des Projekts. „Die Leute sind von selbst gekommen. Wir mussten sie nicht für das Thema sensibilisieren.“ Neben der Verbannung des Ponykarussells will die Initiative auch die Abschaffung des Mäusezirkus erwirken.

Es ist nicht der erste Versuch, das Ponyreiten auf dem Hamburger Dom abzuschaffen. Nicht alle verliefen friedlich. Im März dieses Jahres stürmten vier Männer das Ponykarussell und erschreckten die Tiere. Zwei Mädchen wurden dabei verletzt (wir berichteten). Die Tierrechtsinitiative Hamburg distanzierte sich von den Tätern und kritisierte deren Verhalten.

Vor einem Jahr hatte die Initiative bereits 13.000 Unterschriften für ein Verbot der Zurschaustellung von lebenden Tieren auf dem Hamburger Dom an den Gesundheitsausschuss übergeben. Da keine Resonanz folgte, begannen die Tierschützer im März dieses Jahres, erneut Unterschriften für eine Volkspetition zu sammeln. Mindestens 10.000 Unterschriften müssen für eine Volkspetition zusammenkommen. Zudem müssen alle Unterschriftengeber in Hamburg gemeldet sein.

Viele Städte hätten die Zurschaustellung von Tieren auf Volksfesten bereits abgeschafft. „Dachau und Düsseldorf sind mit gutem Beispiel vorangegangen“, so Vanessa Huhn. Jetzt müsse sich die Hamburger Politik damit aus­einandersetzen. „Wir nehmen das Thema sehr ernst“, so Düwel bei der Entgegennahme der Unterschriften. Einen konkreten Zeitraum, wie lange die Bearbeitung dauern werde, könne er nicht nennen, versprach aber, dass es „zügig“ gehen werde.

Die Bürgerschaftskanzlei prüft zunächst, ob eine Beschwerde im Sinne der Verfassung vorliegt, bevor die zuständige Bezirksverwaltung die Gültigkeit der Unterschriften prüft. Nach erfolgter Rückmeldung entscheidet die Bürgerschaft dann über das Zustandekommen und überweist die Petition an den entsprechenden Fachausschuss, in dem ein Vertreter der Initiative sprechen darf. Der Ausschuss gibt schließlich eine Beschlussempfehlung an die Bürgerschaft ab, die am Ende die Entscheidung trifft.