Mietverträge wiederholt zu befristen, ist nach einer Gesetzesänderung seit dem Jahr 2001 in der Regel unwirksam. Ausnahmen sind nur bei möblierten Zimmern in der Wohnung des Vermieters und besonderen Mietformen (etwa in Wohnheimen) sowie bei berechtigten Befristungsgründen (z. B. Eigenbedarf) möglich.
Der Mieterverein zu Hamburg berät auch Katja B. seit Jahren und erachtet die Befristung in ihrem Mietvertrag als unrechtmäßig. Mittlerweile werde nur noch in wenigen Fällen mit Kettenmietverträgen hantiert, so der Verein. Einige Vermieter hofften so, die Wohnung teurer neu vermieten zu können und bauten dabei auf die Unwissenheit der Mieter.
Räumt ein Vermieter die Wohnung am Ende einer unwirksamen Befristung, drohen ihm Strafen wegen Hausfriedensbruchs und Einbruchdiebstahl.