Altstadt. Innenbehörde plant lückenlose Kontrolle der Ausgaben für die Einrichtungen von diesem November an

Mehr als 30 Millionen Euro für Flüchtlingswohncontainer ohne ausreichenden Brandschutz, rund sieben Millionen Euro für eine leer stehende Tennisanlage, Rechnungsprüfung ausschließlich auf der Grundlage von Plausibilität – in den vergangenen Monaten wurden mehrfach Fälle bekannt, bei denen der Umgang mit Steuergeld im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen zumindest fragwürdig war.

Gut ein Jahr nach Beginn der Flüchtlingskrise wird Hamburg jetzt die Ausgaben für Flüchtlingsunterkünfte genau kontrollieren. „Ein entsprechendes gemeinsames Controlling befindet sich zurzeit im Aufbau und soll bereits im November beginnen“, sagte ein Sprecher der Innenbehörde und ergänzte: „Hinsichtlich jeder einzelnen Erstaufnahmeeinrichtung wurden inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz, Vergleichbarkeit und ein lückenloses Controlling der Kosten besser zu gewährleisten.“

Hintergrund sind die Anfang September bekannt gewordenen Zahlen, wonach trotz deutlich sinkender Flüchtlingszahlen die Kosten für deren Unterbringung hoch sind. Demnach hat die Stadt in den ersten acht Monaten dieses Jahres allein für die 51 Erstaufnahmeeinrichtungen rund 230 Millionen Euro ausgegeben. Rund 152 Millionen Euro davon flossen an die Betreiber der Flüchtlingscamps.

Anders als sonst üblich wurden bei den Flüchtlingscamps die Ausgaben von der städtischen Verwaltung lediglich auf „Plausibilität geprüft“ und erstattet. Anschaffungen von bis zu 5000 Euro mussten die Betreiber von Flüchtlingseinrichtungen gar nicht mit der Stadt abstimmen. Das Abendblatt zitierte im September eine frühere leitende Sozialarbeiterin: „Es kam überhaupt nicht gut an, wenn man Rechnungen hinterfragte, die einem sehr hoch vorkamen.“

Dass die Stadt in so eine Situation geraten war, hatte mit dem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen im Herbst vergangenen Jahres zu tun. Bis dahin wurden Flüchtlingseinrichtungen in Hamburg ausschließlich von dem städtischen Unternehmen „Fördern & Wohnen“ betrieben und dessen Ausgaben penibel kontrolliert.

Da jedoch das Unternehmen überfordert war, bat der Senat Sozialunternehmen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder die Johanniter darum, Erst­aufnahmecamps für Flüchtlinge einzurichten und zu betreiben. Allerdings gab es zunächst keine Betreiberverträge, und die Träger rechneten die Kosten für Organisation, Catering oder Sicherheit einzeln mit der Stadt ab.

Hinzu kam, dass bestimmte Aufgaben wie Bewachung oder Reinigung der Einrichtungen von den Sozialunternehmen an Subunternehmer vergeben wurden. Während die Opposition in der Bürgerschaft die große Anfälligkeit für Missbrauch kritisierte, verweist die Innenbehörde jetzt darauf, dass es durchaus Vorgaben zur Höhe erstattungsfähiger Kosten gegeben habe – „zum Beispiel Caterer elf bis zwölf Euro pro Kopf/Tag“. Zudem seien die Betreiber der Flüchtlingseinrichtungen stets „auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet“ worden.

Geprüft wurden die von den Betreibern eingereichten Rechnungen durch das Einwohnerzentralamt. Dabei seien Vorauszahlungen anhand des jeweiligen Vormonatsverbrauchs überprüft und angepasst worden, so die Innenbehörde weiter. Konkrete Kosten hätte der jeweilige Betreiber einer Unterkunft nachweisen müssen. „Jede Rechnung wurde dabei der Höhe und der Erforderlichkeit nach kontrolliert“, so die Innenbehörde.

Inzwischen hat die Stadt sich mit allen Sozialunternehmen auf sogenannte Betreiberverträge verständigt. „Hinsichtlich jeder einzelnen Erstaufnahmeeinrichtung wurden inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz, Vergleichbarkeit und ein lückenloses Controlling der Kosten besser zu gewährleisten“, heißt es aus der Innenbehörde.

So konnten bislang die Kosten nur dann erfasst werden, wenn die Mittel von den Hilfsorganisationen in Rechnung gestellt wurden. Künftig würden Rechnungen zusätzlich nach dem Entstehungszeitraum händisch aufgearbeitet und festgehalten.

Was die drei größten Kostenpunkte – Catering, Wachdienst und Reinigung – angehe, so seien die entsprechenden monatlichen Kosten für dieses Jahr bereits jedem Standort zugeordnet, so die Innenbehörde. Diese Daten würden nun fortgeschrieben und um weitere Punkte wie Personalkosten, Mietkosten oder Instandsetzungskosten ergänzt. „Das Ziel ist es, diese Daten bis Ende des Jahres für alle Standorte der Hilfsorganisationen zu erfassen.“