Wilhelmsburg. Hafen, Alster, Parks, S-Bahn: Für die Reinigung öffentlicher Flächen sind mehrere Institutionen zuständig – das ist das Problem.

Die öffentliche Sauberkeit ist in einer Großstadt wie Hamburg eine besondere Herausforderung. Das Zusammenleben von rund 1,8 Millionen Menschen auf engem Raum bedeutet, dass in der Öffentlichkeit eine Menge Müll anfällt. In Hamburg kommt hinzu, dass für die Sauberkeit der Flächen bislang unterschied­liche Institutionen zuständig sind. Hier setzt das neue Konzept der Umwelt­behörde an, wonach die Reinigung des öffentlichen Raums künftig „aus einer Hand durch die Stadtreinigung“ erfolgen solle. Derzeit stehen der Stadt jährlich rund 47 Millionen Euro zur Ver­fügung. Die Stadtreinigung, die rund 2700 Mitarbeiter beschäftigt, fände es gut, wenn das undurchsichtige System der Zuständigkeiten vereinheitlicht würde. Das Abendblatt hat zusammengetragen, wer (bislang) für die Sauberkeit welcher Fläche zuständig ist.

Fahrbahnen und Radwege: Die Stadtreinigung ist für alle Fahrbahnen zuständig, „von Kantstein zu Kantstein“. Probleme gibt es in Stadtvierteln mit begrenztem Parkraum. „Durch Dauerverparkung haben wir dann Probleme, mit der Kehrmaschine an die Kantsteine heranzukommen“, sagt der Sprecher der Stadtreinigung, Reinhard Fiedler. In kritischen Bereichen wird die Reinigung nach Darstellung der Umweltbehörde täglich oder mehrmals täglich durchgeführt. Bei stark frequentierten Innenstadtbereichen wie beispielsweise am Jungfernstieg gibt es eine sogenannte Spätreinigung.

Gehwege: Die Stadtreinigung ist für die Sauberkeit etwa der Hälfte der Gehwege in Hamburg zuständig. Welche Wege das sind, legt das Wegereinigungsverzeichnis fest (im Internet unter landesrecht-hamburg.de, bei Suche das Stichwort Wegereinigungsverordnung eingeben). Dabei gilt die Faustregel: Je näher Gehwege am Zen­trum der Stadt liegen, desto eher ist die Stadtreinigung dafür zuständig. In zentrumsfernen Wohnvierteln, vor allem wenn es dort überwiegend Ein­familienhäuser gibt, gehört die Reinigung von Gehwegen in der Regel zu den Aufgaben der Anwohner.

Parks und Grünanlagen: Für die Sauberkeit von Parks und Grünanlagen sind die Bezirke zuständig. Mit Ausnahme von Mitte. „Das dortige Bezirksamt hat uns beauftragt, auch die Parks zu reinigen“, sagt Fiedler. Üblicher­weise setzen die Bezirksämter eigenes Personal oder private Reinigungsunternehmen ein. Die Verunreinigung von Parks und Grünanlagen ist seit einigen Jahren ein Thema. Vor allem nach lauen Sommernächten, in denen in Parks oftmals gefeiert und gegrillt wird, war die Vermüllung groß. Das Problem ist die „Diskrepanz“, sagt Fiedler. Wenn die Gehwege gereinigt seien, die Grünanlage dagegen schmutzig sei, dann falle diese Diskrepanz besonders auf.

Eisenbahn und S-Bahn: Ein größeres Problem ist die Sauberkeit von Bahnanlagen. Für die Bahnhöfe gibt es nach Darstellung der Deutschen Bahn AG spezielle Reinigungspläne. Intervalle und Intensität variieren je nach Bahnhof. Gleise und Bahndämme werden „punktuell anlassbezogen gereinigt, wenn ein Müllaufkommen die Betriebsabläufe behindert oder gefährden kann“. Die Bahn leidet nach eigenen Angaben darunter, dass vermehrt Dritte „unsere Bahnanlagen als Müllabladeplatz missbrauchen und zunehmend Sperrmüll und Abfälle auf DB-Gelände widerrechtlich abgelagert werden“. Vor allem in der Nähe von Bahnhöfen wird Müll zum Problem. Die Übernahme der Reinigungsarbeiten durch die Stadtreinigung wirft vor allem sicherheitsrelevante Fragen auf. „Eine Abtretung der Reinigungsaufgabe wäre allenfalls denkbar, wenn die Absicherung der Reinigungsarbeiten ebenfalls von der Stadtreinigung geplant, bezahlt und umgesetzt würde“, erklärt die Bahn.

Hochbahn: Die Hochbahn gibt im Jahr rund 5,2 Millionen Euro für die Reinigung ihrer Anlagen aus. Bei Bahnhöfen bildet die „permanente Reinigung“ das Fundament: „Fegen und Feuchtreinigung der Anlagen, Grobmüllabsammlung, Entleerung der Abfallbehälter sowie Entfernung von Kleingraffiti.“ Regelmäßig kommt eine intensive Grundreinigung der Oberflächen hinzu. Sonderreinigungen erfolgen bei speziellen Situationen. Gleise und Bahndämme werden regelmäßig gereinigt, wobei kurzfristig auf eine „besondere Vermüllung“ reagiert werden kann. Die Reinigungsarbeiten sind an externe Dienstleister vergeben und werden ständig kontrolliert.

Hafen/Elbufer: Für den Hafen ist die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig. Das trifft auch für das Elbufer zum Beispiel in Övelgönne zu. „Der Bereich, der überflutet wird, darum muss sich die HPA kümmern“, sagt Fiedler.

Alster: Die Alster gilt als Grünanlage, und damit sind die (drei) Bezirke für die Reinhaltung auch der Uferbereiche zuständig. Bei Kanälen gehören die Böschungsbereiche manchmal zu den Gehwegen. Dann kommt wieder die Stadtreinigung ins Spiel.

Autobahnen: Autobahnen und deren Auffahrten gehören in die Verantwortung des Bundes, ebenso wie die Reinigung der Wilhelmsburger Reichsstraße und der Bergedorfer Straße.

Private Grundstücke: Private Grundstücke müssen von Haus- oder Grundstückseigentümern gereinigt werden.