Wertgegenstände außerhalb eines Tresors werden bei einem Einbruch von der Hausratversicherung nur in begrenztem Umfang ersetzt. Als Orientierung dienen folgende Obergrenzen: Bargeld: 1500 bis 3000 Euro.

Sparbücher und Wertpapiere maximal 3000 Euro, teurer Schmuck, Briefmarken, Gold bis 25.000 Euro. Je nach Versicherung und Tarif können die Werte abweichen.

Gegen Aufpreis sind oft höhere Entschädigungen versicherbar. Häufig ist dazu ein Tresor erforderlich. Je nach Widerstandsgrad des Wertschutzschranks können so Gegenstände bis zu 400.000 Euro versichert werden. In Kombination mit einem Alarmsystem sind noch höhere Wertgrenzen möglich. Anerkannt werden Zer­tifizierungen der Tresore vom Prüfungsinstitut VdS Schadenverhütung und ECB-S (European Certification Body). Es ist ratsam, die Sicherung vorher mit dem Versicherer abzusprechen.

160.000 Wohnungseinbrüche wurden 2015 den deutschen Versicherern gemeldet. Die Assekuranzen zahlten 530 Millionen Euro an ihre Kunden.