Hamburg. Kinder aus Erstaufnahmeeinrichtungen können reguläre Schulen nicht besuchen. Das neue Schuljahr beginnt am 1. September.

Gut zwei Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres ist unklar, wie vielen Flüchtlingskindern der Besuch einer normalen Schule verwehrt ist, obwohl sie Anspruch darauf haben. Derzeit werde die Zahl der sogenannten Überresidenten in Erstaufnahmeeinrichtungen überprüft, heißt es in der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der CDU. „Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Das neue Schuljahr beginnt am 1. September.

Hintergrund ist die hohe Zahl von Flüchtlingen, die wegen des Fehlens von Folgeunterkünften noch in einem Erstaufnahmelager leben müssen. Ende Juni waren dort 10.231 Flüchtlinge untergebracht, die bereits länger als sechs Monate in Deutschland sind und einen Anspruch auf einen Platz in einer Folgeunterkunft haben. Davon sind rund 25 Prozent schulpflichtige Kinder.

Während sechs bis 15 Jahre alte Flüchtlinge in Erstaufnahmeheimen lediglich in Lerngruppen unterrichtet werden, können sie nach einem Umzug in eine Folgeunterkunft an eine normale Schule wechseln. Das hilft ihrer Integration und Ausbildung.

„Die Beschulung in den Erstaufnahmeeinrichtungen war nur provisorisch gedacht“, sagt CDU-Fraktionsvize Karin Prien und fordert den Schulsenator Ties Rabe (SPD) auf, rasch ein Beschulungskonzept vorzulegen. Spätestens zum Schuljahresbeginn müsse für die Mehrzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen ein Platz an einer regulären Schule zur Verfügung stehen. „Dies ist notwendig jedenfalls dann, wenn die Betroffenen eine Bleibeperspektive haben.“

Der Senat verwies dagegen darauf, dass auch in den Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen „durch binnendifferenzierten Unterricht“ sichergestellt werde, dass Flüchtlingskinder einen adäquaten und leistungsgerechten Unterricht erhielten. Der Deutsch als Zweitsprache-Unterricht werde dabei mit zehn (zirkulär wiederkehrenden) grundlegenden Sachthemen verbunden, die Möglichkeiten zu handlungsorientierten und sprachanregenden Erweiterungen (kleine Projekte, Ausflüge, Spiele) und vom Anspruch differenzierte Aufgabenstellungen bieten würden. Weitere Lerninhalte seien Mathematik und – in Abhängigkeit von den Gegebenheiten – Bewegung/Sport, Musik und bildende Kunst. Im Ausnahmefall können Flüchtlingskinder zudem aus den Erstaufnahmeeinrichtungen eine reguläre Schule besuchen.