Hamburg. In Hamburg sollen 14 Wohnquartiere entstehen – für neun von ihnen gibt es bislang keinen Bauantrag.

Monatelang waren die Expresswohnungen für Flüchtlinge heftig umstritten – jetzt steht fest, wo die dauerhaften Flüchtlingssiedlungen entstehen sollen. Wie aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Jennyfer Dutschke hervorgeht, sollen hamburgweit an 14 Standorten Wohnsiedlungen für Flüchtlinge errichtet werden. Die größte, rund acht Hektar groß, ist in Billwerder am Mittleren Landweg geplant; die kleinste mit 0,6 Hektar in Ottensen in der Gaußstraße.

Bei dem Bau der Expresswohnungen setzt Hamburg auf Ausnahmeregelungen

Angesichts des sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen hatte der rot-grüne Senat den Bau von zunächst 5600 Wohnungen für Flüchtlinge beschlossen. Sie sollten ursprünglich Ende dieses Jahres bezugsfertig sein. Inzwischen sollen nur noch rund 3500 Expresswohnungen für die Unterbringung von rund 12.000 Flüchtlingen errichtet werden.

Allerdings geht aus der Antwort des Senats hervor, dass lediglich in Billstedt und in Jenfeld bereits mit dem Bau der Flüchtlingswohnungen begonnen wurde. Für die in Poppenbüttel geplante Siedlung wurde eine Baugenehmigung erteilt. Bauanträge wurden in Fuhlsbüttel und Eidelstedt gestellt. Für neun der geplanten 14 Siedlungen aber gibt es bislang nichts dergleichen.

Bei dem Bau der Expresswohnungen setzt Hamburg nach wie vor auf die umstrittene Auslegung des Paragrafen 246 des Baugesetzbuches. Dieser enthält Ausnahmeregelungen für neue Flüchtlingsunterkünfte, die Bundestag und Bundesrat im vergangenen Herbst beschlossen hatten. Neun der 14 Siedlungen in Hamburg sollen auf dessen Grundlage errichtet werden. Kritiker wie der Braunschweiger Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Edmund Brandt halten das Vorgehen des rot-grünen Senats für rechtswidrig.

Auch die FDP-Politikerin Jennyfer Dutschke kritisierte das Festhalten des Senats an dem Paragrafen 246. „Damit wird trotz der Einigung mit den Bürgerinitiativen die Beteiligung von Anwohnern umgangen“, sagte Dutschke gestern. Dadurch drohe Rechtsunsicherheit, weil dieser Paragraf nicht die Rechtsgrundlage für Sozialwohnungen sein dürfe. „Wir fordern den Senat deshalb auf, reguläre Bebauungsplanverfahren einzuleiten.“ Das schaffe Rechtssicherheit und garantiere die soziale Durchmischung von Anfang an.

Unterdessen zeichnet sich eine weitere, wenn auch leichte Entspannung bei den Flüchtlingszahlen ab. Nach Informationen des Abendblatts trafen in diesem Monat bislang 551 Flüchtlinge (Stand 22. Juli) in der Hansestadt ein. Im gesamten Juni hatte ihre Zahl bei 734 gelegen.