Hamburg. Der frühere Boss der Rockergruppe soll wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Drogenbesitzes verurteilt werden.
Im Prozess gegen den früheren Boss der Rockergruppe Mongols hat am Mittwoch die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft für Erkan U. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Drogenbesitzes beantragt. Laut Anklägerin ist nachgewiesen, dass die Pistolen und die Munition, die bei drei Durchsuchungen in der Wohnung von Erkan U. gefunden wurden, auch ihm gehörten.
Der ehemalige Präsident der Mongols hatte behauptet, Bekannte von ihm hätten die Waffen in seiner Wohnung deponiert. Dies sei ihm sogar ganz recht gewesen, weil er sich nach einem Bombenanschlag auf sein Auto extrem bedroht und mit einer Pistole besser geschützt gefühlt habe.
Dass Erkan U. ein Gefühl der Unsicherheit gehabt habe, so die Staatsanwältin, sei „ein selbst gewähltes Schicksal“. Schließlich sei der 37-Jährige ja Präsident einer Rockergruppierung gewesen, die „nicht gerade für Gewaltfreiheit“ stehe. Die Verteidigerin beantragte eine Bewährungsstrafe. Der Prozess wird fortgesetzt.