Hamburg . Anklage gegen Ex-Justizsenator Roger Kusch wurde aber abgelehnt. Es geht um Beihilfe zur Selbsttötung zweier Frauen in Hummelsbüttel.

Die Sterbehilfe für zwei über 80-jährige Frauen in Hamburg-Hummelsbüttel hat ein gerichtliches Nachspiel. Das Oberlandesgericht ließ zwar eine Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen den Vorsitzenden des Vereins Sterbehilfe Deutschland, Roger Kusch, und einen Facharzt für Nervenheilkunde nicht zu. Der Medizinier werde sich jedoch wegen des Vorwurfs der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen verantworten müssen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag.

Ein weiterer Anklagepunkt werde die Überlassung von Betäubungsmitteln sein. Die 81 und 85 Jahre alten Frauen hatten am 10. November 2012 in Anwesenheit des Arztes eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Medikaments genommen und waren gestorben.

Geschäftsmäßige Sterbehilfe seit Dezember 2015 verboten

Bereits im vergangenen Dezember hatte das Landgericht die Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags nicht zugelassen. Das Gericht hatte argumentiert, die praktizierte Sterbehilfe sei nach der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage nicht strafbar gewesen. Die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland erst seit dem 3. Dezember 2015 verboten. Das Gericht sah auch keinen hinreichenden Tatverdacht, dass die Seniorinnen ihren Entschluss nicht freiwillig gefasst haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Beschluss sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.

Der Anwalt des Arztes, Walter Wellinghausen, erklärte, die Staatsanwaltschaft sei mit ihren Vorwürfen schon zu 90 Prozent gescheitert. Eigentlich müssten die verbliebenen Anklagepunkte nun vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Das Oberlandesgericht habe den Fall jedoch wegen seiner Bedeutsamkeit einer allgemeinen Strafkammer am Landgericht zugewiesen. Damit sei gewährleistet, dass das Verfahren abschließend durch den Bundesgerichtshof entschieden werden könne. Er sei aber überzeugt, dass sein Mandant freigesprochen werde.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz zeigt die Entscheidung, wie notwendig das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Suizidvermittlung gewesen sei. „Nun gibt es ein wirksames Instrument dem Tod aus den Gelben Seiten ein Riegel vorzuschieben“, erklärte Vorstand Eugen Brysch.