Hamburg. Beim Hanftag am Sonnabend informieren Organisationen über das Thema Cannabis. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das Thema Cannabis-Konsum ist in diesen Tagen aktuell wie lange nicht. Derzeit läuft in Hamburg die sogenannte „Weed-Week“ mit zahlreichen Veranstaltungen zum Thema. Der Cannabis Social Club Hamburg , die Organisation übernommen hat, fordert im Kern eine Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes und mehr Schutz für Konsumenten. Für Sonnabend ist zudem ein Hanftag im Schanzenpark, an dem verschiedene Organisationen und Parteien (unter anderem die Linken und die Grünen) ab 11 Uhr über das Thema informieren wollen.

Auch die Bundesregierung beschäftigt sich derzeit mit dem Thema. Geplant ist ein neues Gesetz, nachdem Schmerzpatienten Cannabis auf Rezept aus der Apotheke bekommen können.

Gründe genug, einmal die wichtigsten Fragen rund um das Thema Cannabis zu klären:

Cannabis, Hanf, Gras, Haschisch, Marihuana - was ist eigentlich was?

Cannabis ist der wissenschaftliche Name für Hanfpflanzen. Grundsätzlich gibt es bei Hanf verschiedene Züchtungen, Arten und Nutzungsformen. So gibt es etwa spezielle Züchtungen, die nur in der Textilindustrie oder als Rauschmittel verwendet werden. Als Rauschmittel können grundsätzlich nur die weiblichen Pflanzen verwendet werden, weil ihre Blüten die größte Konzentration des rauschbewirkenden Stoffes THC aufweisen.

Haschisch bezeichnet das Konzentrat, dass aus dem Harz der Blüten gewonnen wird. Dieses wird meist in Platten oder Blöcke gepresst. Marihuana bezeichnet die getrockneten Blüten der weiblichen Hanfpflanze. „Gras“ ist lediglich der Szenebegriff für Marihuana. Haschisch als auch Marihuana können in Joints oder Pfeifen geraucht, oder in Nahrungsmittelns verarbeitet auch gegessen werden. Hanfpflanzen können außerdem als Medizin verwendet werden (s.u.).

Was ist erlaubt und was nicht?

Der Hamburger Anwalt Oliver Tolmein erklärt: „Grundsätzlich ist vom Konsum, über den Anbau bis hin zum Handel mit Cannabis alles illegal. Eine ausnahmebilden nur Produkte aus speziell zugelassenem Industriehanf. Dass es verboten ist, heißt jedoch nicht, dass es immer auch zu einer Strafverfolgung kommt. Bei geringen Mengen wird davon in der Regel abgesehen. Die Eigenbedarfsgrenze ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hamburg liegt sie bei unter 6 Gramm. Besondere Regelungen bestehen derzeit für Patienten, die eine Sondergenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen haben und Cannabis aus der Apotheke beziehen können. Das ist allerdings für die Betroffenen sehr teuer. Deswegen hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang April entschieden, dass Patienten auch einen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau haben können.“

Wie häufig sind Straftaten in Hamburg im Zusammenhang mit Cannabis?

Die Polizei hat 2015 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis 4867 Fälle erfasst. Das sind mehr als vier Mal so viele Fälle als im Zusammenhang mit Kokain. Häufig geht es dabei um illegalen Drogenbesitz. In punkto Handeltreiben mit Cannabis sind der Polizei im Vorjahr 1117 Straftaten bekannt geworden – das sind rund 20 Prozent mehr als 2014.

Wie gefährlich ist Cannabis für die Gesundheit?

Gefährliche Folgen des Cannabiskonsums machen sich besonders bei Jugendlichen bemerkbar. In ihrer Stellungnahme zur Legalisierungsdebatte von Cannabis zu nicht-medizinischem Gebrauch im Bundestag verweisen mehrere medizinische Fachgesellschaften auf aktuelle Forschungsergebnisse. Danach kann Cannabis bei längerfristigem Gebrauch psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen und Psychosen auslösen, zu Schulversagen und sozialen Problemen führen sowie Entwicklungs- und Wachstumsprozesse stören. Auch das Risiko für eine sehr rasche Entwicklung einer Cannabisabhängigkeit sei bei diesen Kindern und Jugendlichen besonders groß. Auf der körperlichen Ebene werden verschiedene Auswirkungen diskutiert, von denen viele aber noch nicht eindeutig wissenschaftlich belegt sind. Fast sicher ist, dass der Dauergebrauch von Cannabis eine chronische Bronchitis auslöst. Vorgekommen sind auch allergische Reaktionen, zum Beispiel Asthma. Außerdem haben Studien gezeigt, dass der Konsum von Marihuana akut das Risiko für einen Herzinfarkt erhöhen kann.

Wann dürfen Schmerzpatienten Cannabis bekommen?

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, wonach Ärzte ihren Patienten zu Lasten der Krankenkassen Cannabispräparate verschreiben dürfen, wenn andere Schmerzmittel nicht mehr helfen. Dieses könnte im Frühjahr 2017 in Kraft treten.

Nach den Erfahrungen der Deutschen Schmerzgesellschaft könnten insbesondere Menschen mit Multipler Sklerose, Querschnittlähmungen, Nervenverletzungen und Nervenschmerzen davon profitieren. Palliativmediziner berichten auch, dass Cannabis gegen Übelkeit bei Chemotherapie helfen kann, und dass es eine appetitsteigernde Wirkung bei Patienten hat, die aufgrund von Krebs oder einer Aids-Erkrankung unter starkem Untergewicht leiden. „Wissenschaftlich nachgewiesen ist die Wirksamkeit bisher nur bei Krämpfen aufgrund einer Multiplen Sklerose und bei anhaltenden Schmerzzuständen bei Tumorerkrankungen“, sagte Prof. Rainer Thomasius. Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kinders- und Jugendalters am Universitätsklinikum Eppendorf.

Was ist eigentlich aus dem Modellprojekt in Hamburg geworden geworden?

Im Koalitionsvertrag war eigentlich ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in der Sternschanze geplant. Seit Ende vergangenen Jahres sind diese Pläne aber erstmal wieder vom Tisch. Die rechtlichen Hürden seien zu hoch, hieß es. Rot-Grün warten nun darauf, dass ein vergleichbarer Antrag in einer anderen Stadt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt wird. Dann könne ein neuer Anlauf genommen werden. Konkret war geplant, die kontrollierte Abgabe an namentlich bekannte Erwachsene zu prüfen und zwar mit dem Ziel, den Cannabis-Konsum kontrolliert zu reduzieren und so aus der Abhängigkeit zu führen.