Juliane Kmieciak.

    Der Hamburger Verein Pfiff ist ein freier Träger der Jugendhilfe, der sich unter anderem um die Vermittlung von Pflegefamilien kümmert. Mitarbeiter Ralf Portugall beantwortet die wichtigsten Fragen im Kurzinterview:

    Hamburger Abendblatt: Was ist der Unterschied zu einer Adoption?

    Ralf Portugall: Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr mit ihren leiblichen Eltern verwandt. Damit einher gehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Pflegeeltern erhalten dagegen nicht das Sorgerecht für das ihnen anvertraute Pflegekind. Die elterliche Sorge verbleibt auch bei einem Pflegeverhältnis grundsätzlich bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt. Allerdings haben die Pflegeeltern die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes, wenn das Pflegeverhältnis länger andauert. Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Kindes und für ihren erzieherischen Einsatz.

    Wie lange dauert es in der Regel, bis man ein Pflegekind bekommt?

    Portugall: Wir sagen immer circa neun Monate – wie eine Schwangerschaft. Denn Pflegeeltern durchlaufen in Hamburg eine gründliche Vorbereitung, damit sie diese wichtige Aufgabe gut bewältigen können. Nach der Eignungsfeststellung durch das zuständige Jugendamt stehen sie als Pflegeeltern zur Verfügung, wenn für ein Kind angefragt wird.

    Werden Wünsche etwa bei Alter, Geschlecht und Herkunft berücksichtigt?

    Portugall: Ja, die Pflegeelternbewerber können Wünsche äußern, was Alter, Geschlecht oder Herkunft betrifft. Entscheidend ist das Matching: Es wird aus Sicht des Kindes geguckt, was es braucht. Zu diesem Bedarf werden geeignete Pflegeeltern gesucht.

    Welche Formen gibt es bei der Pflege?

    Portugall: Im Großen und Ganzen Kurzzeitpflege (Bereitschaftspflege, Standby-Familien) und Dauerpflege und Erziehungsstellen. In Bereitschaftspflege beziehungsweise Standby-Familien werden Kinder befristet bis zu sechs Monate untergebracht, bis geklärt ist, ob sie zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren können oder ein neuer Lebensmittelpunkt gesucht werden muss. In Dauerpflege leben Kinder in der Regel bis zur Volljährigkeit.

    Welche Kriterien müssen Paare erfüllen, damit sie als Pflegeeltern infrage kommen?

    Portugall: Pflegeelternbewerber in Hamburg müssen genug Zeit und Platz für das Kind haben, dürfen nicht finanziell vom Pflegegeld abhängig sein, ihre Eignung muss vom zuständigen Jugendamt bestätigt werden. Zudem müssen zum Schutz der Kinder alle Haushaltsangehörigen ab 18 Jahren ein erweitertes polizeiliches Führungs-zeugnis, ein Gesundheitszeugnis und einen Drogentest mitbringen.