Hamburg. Im Jahr 2003 erstach ein Mann seinen Nebenbuhler, wollte ihn sogar enthaupten. Wegen heimtückischen Mordes wurde er nun verurteilt.

Späte Sühne für einen grausamen Mord: Das Landgericht hat einen 46-Jährigen wegen heimtückischen Mordes an dem Geschäftsmann Mustafa T. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht geht davon aus, dass sich der Mann in der Nacht auf den 4. Oktober 2003 mit einem Komplizen in die Wohnung des späteren Opfers geschlichen hat. Danach stach er demnach mit einem Küchenmesser derart wuchtig auf den schlafenden Mann ein, dass die Klinge im Brustbein stecken blieb. Der schwerverletzte Mann konnte sich mit letzter Kraft noch in den Hinterhof schleppen. Dort versuchte der Angeklagte dann, den Mann mit einem anderen Messer zu enthaupten.

Mann folgte Liebespaar bis zur Wohnung

Motiv für die Bluttat war offenbar Eifersucht. Das Opfer, Mustafa T., hatte im Mai 2003 eine Affäre mit der Frau des Angeklagten begonnen. Mustafa G. kam den beiden auf die Schliche und soll dem 38-Jährigen gezielt bis zur seiner Wohnung an der Bremer Straße gefolgt sein.

Der 46 Jahre alte Täter war kurz nach dem Mord als Beschuldigter geführt worden. Weil er sich aber, so das Gericht, über Kollegen ein falsches Alibi verschafft hatte, mussten die Ermittlungen gegen ihn eingestellt werden. Erst als sich ein Bekannter des Mittäters im August 2012 an die Hamburger Polizei wandte, konnten die Ermittlungen gegen Mustafa G. wieder aufgenommen werden. Der Komplize selbst war 2006 bei einem Autounfall verstorben.

Im Prozess hatte Mustafa G. die Vorwürfe zunächst bestritten. Erst als ihn im weiteren Verlauf eine Zeugin schwer belastete, änderte er seine Strategie und ließ über seine Verteidiger ein Teilgeständnis verlesen. Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich dabei jedoch in weiten Teilen um Schutzbehauptungen.