Dem Algerier werden drei Fälle von gemeinschaftlicher sexueller Nötigung vorgeworfen. In einem Fall geht es um eine Vergewaltigung.

Hamburg. Im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht hat das Hamburger Amtsgericht am Mittwoch einen dritten Haftbefehl erlassen. Einem 22-jährigen Algerier würden drei Fälle von gemeinschaftlicher sexueller Nötigung vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. In einem Fall gehe es um eine Vergewaltigung in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung. Dem Opfer wurde bei der Tat auch ein Handy gestohlen. Wegen der Vergewaltigung sitzt bereits ein 33-jähriger Iraner seit vergangenem Freitag in Untersuchungshaft. Ein erster Haftbefehl wegen sexueller Nötigung war am 21. Januar gegen einen 29-jährigen Afghanen erlassen worden.

Der Algerier war am Dienstag in einer Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Eschershausen festgenommen worden. Ermittler des Hamburger Landeskriminalamts hatten Flüchtlingsunterkünfte in vier Bundesländern durchsucht und dabei den gesuchten 22-Jährigen wiedererkannt. Die Beamten fanden bei den Durchsuchungen fünf gestohlene oder geraubte Mobiltelefone. Wegen der Übergriffe in der Silvesternacht gingen bei der Hamburger Polizei bis Anfang Februar 236 Strafanzeigen ein. 393 Frauen wurden demnach Opfer der Übergriffe.