Eppendorf.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klemm & Partner, die schon mehrere Anwohnerklagen gegen Flüchtlingsunterkünfte betreut, wird nun im Auftrag eines Unternehmens gegen die geplante Folgeunterbringung an der Osterfeldstraße aktiv. Dort sollen noch in diesem Jahr zunächst 178 „Express“-Wohnungen für Flüchtlinge fertiggestellt werden, weitere 300 zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Mandantin der Kanzlei gehört ein angrenzendes Grundstück, auf dem unter anderem eine Musikschule, eine Großküche und ein Sanitärgroßhandel sitzen. Da der Bezirk Hamburg Nord das bislang reine Gewerbegebiet für die neue Nutzung in ein Mischgebiet umwandeln will, könnten sich für diese Betriebe Immissionskonflikte ergeben.

„Die Abstufung von einem Gewerbe- zu einem Mischgebiet ist zwangsläufig mit der Verpflichtung der Gewerbebetriebe zu einer erhöhten Rücksichtnahme auf die Belange der Wohnbebauung verbunden“, heißt es in einem Widerspruchsschreiben der Juristen an Bezirksamtsleiter Harald Rösler. Ebenso wie die Umplanung in ein Mischgebiet sei auch eine Wohnbebauung unzulässig. Flüchtlingsunterkünfte wären in Gewerbegebieten nur zugelassen, wenn sie an eine Wohnbebauung grenzten oder wenn es sich um eingeschränkte Gewerbegebiete handele. Beides sei hier nicht der Fall.