Hamburg. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen sich die Kosten für Gesundheitsversorgung wieder in gleicher Höhe teilen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen sich die Krankenkassenbeiträge künftig wieder je zur Hälfte teilen. Das ist das Ziel einer Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz. Seit 2006 müssen die Arbeitnehmer steigende Beiträge allein zahlen, während der Beitrag der Arbeitgeber eingefroren ist.

„Es kann nicht sein, dass in Deutschland für steigende Gesundheitskosten allein die Versicherten aufkommen“, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) dem Abendblatt. „Medizinischer Fortschritt und eine gute Gesundheitsversorgung kosten Geld, sichern aber auch Arbeitskräfte. Deshalb sollten die Arbeitgeber sich an der Finanzierung einer guten Gesundheitsversorgung in gleicher Höhe beteiligen wie ihre Beschäftigten.“

Der Beitrag der Arbeitgeber zur Krankenversicherung ist derzeit bei 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben. Die Arbeitnehmer zahlen dagegen nicht nur ihren Anteil von 7,3 Prozent, sondern außerdem einen Zusatzbeitrag. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Im Durchschnitt betrage dieser 2016 voraussichtlich 1,1 Prozent, im Höchstfall 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens, so die Gesundheitsbehörde. Das bedeute, dass ein Durchschnittsverdiener künftig jeden Monat zusätzlich zu seinem Krankenkassenbeitrag mindestens 33 Euro Zusatzbeitrag zahlen müsse, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteilige. Bei höherem Einkommen und teurerer Krankenkasse könnten es auch bis zu 64 Euro sein. „Wir reden hier nicht über Lappalien, schon gar nicht im Hinblick auf die weitere Entwicklung“, so Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks. „Die Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren um mindestens vier, teilweise um über fünf Prozent gestiegen. An diesen steigenden Kosten müssen die Arbeitgeber wieder paritätisch beteiligt werden, damit die Beschäftigten die Folgen einer alternden Gesellschaft nicht alleine schultern müssen.“ Der Vorstoß dürfte in der Großen Koalition in Berlin für Diskussionen sorgen, zumal die CDU die aktuelle Regelung bevorzugt.

Als weiteres Ziel nannte Prüfer-Storcks eine Begrenzung der Arzneimittelkosten. „Es ist gut, dass neue Arzneimittel in Deutschland schnell für die Patienten zugänglich sind“, so die Senatorin. „Aber das rechtfertigt es nicht, dass dafür Mondpreise verlangt werden.“ Deshalb solle der später ausgehandelte Preis künftig auch rückwirkend für das erste Jahr gelten, in dem die Pharmaunternehmen den Preis bisher frei festsetzen könnten.