Die Kritik des Handelskammer-Präses an der Volksgesetzgebung ist eine Debatte wert.

Für seine Kritik an der Volksgesetzgebung in Hamburg hat sich Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer einen prominenten Kronzeugen gesucht: Helmut Schmidt. „Je mehr direkte Demokratie, desto unregierbarer das Land“, hatte der frühere Kanzler einst gewarnt. Aus Sicht eines Politikers, der es gewohnt war, die ihm vom Volk verliehene Macht selbstbewusst und ohne Rücksprache mit dem Verleiher einzusetzen, war das eine durchaus zutreffende Feststellung.

Natürlich wird das Regieren komplizierter, wenn man vor oder nach einer Entscheidung auch noch auf das Votum der Bürger warten muss – erst recht, wenn diese Bürger dann nicht einmal über angemessene Sachkenntnis und die nötige Weitsicht verfügen, was aus Sicht des großen Langenhorners ja im Prinzip für fast alle Mitbürger galt. So gesehen war dieser Satz auch immer ein niederschmetterndes Zeugnis für eigene Bevölkerung.

Wenn der Kammer-Präses sich dieses Zitat in Zusammenhang mit der Olympiabewerbung zu eigen macht, meint er unterm Strich nichts anderes, als dass die Hamburger einfach nicht verstanden haben, welch großartiges Angebot sie da ausgeschlagen haben. Damit könnte er vielleicht sogar richtig liegen, denn vermutlich werden sich nicht alle Wähler bis ins Detail über die Chancen und Risiken Olympischer Spiele informiert und am Ende eine ausgewogene und am langfristigen Wohl der Stadt orientierte Entscheidung getroffen haben. Wirklich belegbar ist diese Behauptung aber nicht.

Denn es sprach eben nicht nur viel für diese Bewerbung, sondern es gab auch gute Gründe dagegen zu sein: Korrupte Sportverbände, finanzielle Risiken, jahrelange Baustellen oder gar Terrorangst – aus welchem Grund welcher Hamburger nun seine Entscheidung traf, wissen wir nicht genau. In gewisser Hinsicht ist das auch unerheblich, denn wer an freien und geheimen Wahlen teilnimmt, ist niemandem gegenüber Rechenschaft darüber schuldig, warum er wo sein Kreuz gemacht hat.

Mit seinen kernigen Forderungen, die Volksgesetzgebung „gründlich“ zu überarbeiten, erweckt der Handelskammer-Präses nun den Eindruck, er wolle das Mitspracherecht der Bürger infrage stellen, weil ihm das Ergebnis des Volksentscheids nicht passt. Wenn dem so wäre, würde das von einem merkwürdigen Demokratieverständnis zeugen. Allerdings ginge diese Interpretation wohl zu weit. Wer wollte, konnte deutlich hören, dass Melsheimer auch betont hat, dass „gute Demokraten“ das Ergebnis des Referendums zu akzeptieren haben. Insofern ist sich die Kammer mit der Politik einig, die umgehend den Rückzug angetreten und das Thema Olympia beerdigt hat.

Doch dort trennen sich die Wege. Dass die Parteien das heiße Eisen vorerst nicht anfassen wollen, obwohl auch in ihrem Lager viele unglücklich über so manche Verästelung der Volksgesetzgebung sind, hat vor allem praktische Gründe. Denn die Rechtslage in Hamburg besagt, dass jede Änderung an einem vom Volk beschlossenen Gesetz fast automatisch einen neuen Volksentscheid darüber auslöst. Und wie der ausgeht, kann sich jeder Politiker ausmalen und verzichtet daher gleich auf die Änderung. Mit seinem Bild der „gefesselten“ Politik liegt Melsheimer also nicht ganz falsch.

Wenn jedoch die gewählten Volksvertreter eine Debatte über die Mitbestimmungsrechte der Bürger nicht führen, weil sie die Reaktion eben jener Bürger scheuen, wird es absurd. Zumal es nicht nur in der Handelskammer ein gewisses Unbehagen über das Thema gibt. Insofern hat Melsheimer der Politik vielleicht sogar einen Dienst erwiesen: indem er es ihr abgenommen hat, eine wichtige Debatte anzustoßen.

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