Lemsahl-Mellingstedt. Eilantrag ist noch nicht entschieden, aber die Einrichtung steht vorerst leer

Die am Fiersbarg 8 in Lemsahl-Melling­stedt eingerichtete Flüchtlingsunterkunft kann noch nicht bezogen werden. Anwohner haben Klage gegen die etwa 1000 Plätze große Einrichtung eingereicht, der Eilantrag ist noch nicht entschieden. Aus Respekt vor dem Gericht wartet die Stadt noch mit der für diesen Monat geplanten Belegung.

Wie in Klein Borstel auch hat die Stadt ohne Baugenehmigung nach Polizeirecht zweigeschossige Container aufgestellt. Und wie in Klein Borstel gilt für die Fläche ein Bebauungsplan, aus dem die Nachbarn „Schutzansprüche“ herleiten können. Am Fiersbarg sieht das Baurecht reines wohnen vor, das jetzt von einer „Einrichtung für soziale Zwecke überlagert“ wird. Im Fall von Klein Borstel hatten die Anwohner vor Gericht recht bekommen.

Die Anwohner aus der Initiative „lebenswertes Lemsahl-Mellingstedt“ wehren sich gegen den Verzicht der Stadt auf rechtsstaatliche Vorgehensweisen. Auch in schwierigen Zeiten müssten die Regeln gelten, die die Gesellschaft sich gegeben habe, hieß es von ihrem Rechtsbeistand. Unter anderem deshalb würden die Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Immerhin habe die Stadt parallel zum laufenden Rechtsstreit jetzt einen Bauantrag eingereicht, sodass „wenigstens im Nachgang noch ein Verfahren stattfindet“.

Auch die Lemsahler Initiative kritisiert die Größe der Unterkunft. Sie fordert eine verbindliche Reduzierung der Belegungszahl, eine auf 24 Monate befristete Unterbringung und die Umsetzung des Bebauungsplans. Der Fiersbarg war nach der Oktaviostraße die zweite Fläche des Hamburger Wohnungsbauprogramms, die wegen der Flüchtlinge zurückstehen muss.