Wem gehörte die Waffe, die im Handgepäck des Sängers gefunden wurde? Und welche Rolle spielt Lindenbergs Bodyguard in dem Fall?

Hamburg Airport, 16. November 2014: Udo Lindenberg steht an der Sicherheitskontrolle am Hamburger Flughafen, er ist auf dem Weg nach Paris. Doch anders als bei seinen vielen anderen Reisen schlagen plötzlich die Sicherheitsleute an den Röntgengeräten Alarm. Sie haben eine Waffe und Munition im Handgepäck des Sängers entdeckt.

Ein Jahr nach dem Vorfall ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, genügend Beweismittel gegen den Panik-Rocker gesammelt zu haben. Sie erhebt Anklage gegen den 69-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Zwar glauben die Hamburger Ermittler dem Sänger, die Waffe nicht bewusst eingepackt zu haben, doch da der Sänger nicht in Besitz eines Waffenscheins sei, werde ihm unerlaubter Besitz einer Schusswaffe sowie von Munition vorgeworfen, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Abendblatt.

Auch gegen seinen Bodyguard wird Anklage erhoben. Ihm wird nicht nur der unerlaubte Besitz einer Schusswaffe, sondern auch deren unerlaubte Weitergabe – eben an Udo Lindenberg – vorgeworfen.

Muss Lindenberg vor Gericht?

Im Handgepäck war neben einem Revolver des Typs North American Arms Long Rifle (Kaliber .22) auch Munition gefunden worden. Kurz nach dem Vorfall hatte Lindenberg erklärt, die Waffe gehöre nicht ihm. Auch die Tasche für den Flug nach Paris habe er nicht selbst gepackt. „Alles cool, keine Panik, war ‘ne Waffe meines Bodyguard-Teams, die beim Security 'ne Peep-Show gemacht hat“, sagte er damals der Deutschen Presse-Agentur. Gegenüber den Ermittlern hat er sich laut Staatsanwaltschaft nocht nicht weiter zu den Vorwürfen geäußert.

Ob und wann es zu einem Prozess gegen die beiden Männer kommen wird, ist noch unklar. Zunächst muss ein Gericht prüfen, ob es der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt. Wenn dies der Fall ist, könnte ein Hauptverfahren gegen Lindenberg und seinen Bodyguard eröffnet werden.