Die Mutter der dreijährigen Yagmur wurde wegen Mordes verurteilt. Eine Revision lehnte der Bundesgerichtshof als unbegründet ab.

Hamburg. Das Strafverfahren um den Tod der dreijährigen Yagmur ist abgeschlossen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. November 2014 gegen die Eltern des Kindes sei rechtskräftig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Revision der Mutter habe der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen.

Yagmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern im Stadtteil Billstedt an den Folgen schwerer Misshandlungen durch die Mutter gestorben. Sie wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt, der Vater zu viereinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er hatte das Urteil nicht angefochten.