Hamburg. Eilantrag des Anmelders abgelehnt. In der Entscheidung heißt es, es seien Gewaltexzesse und schwere Körperletzungen zu erwarten

Der geplante Aufmarsch von Rechtsextremen am Sonnabend bleibt vorerst untersagt: Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch das Verbot für den „Tag der Patrioten“ bestätigt und damit den Eilantrag des Anmelders der rechtsextremistischen Demonstration abgelehnt.

Wie berichtet, hatte die Polizei die Verbotsverfügung erlassen, weil sie davon ausgeht, dass die Rechtsextremisten am Sonnabend schwere Gewalttaten begehen wollen. Wie aus der Begründung des Verwaltungsgerichts hervorgeht, teilt der Anmelder des Aufzugs inzwischen die Einschätzung der Polizei, wonach mit rund 3000 Rechtsradikalen zu rechnen ist. Zuvor hatte Bernhard W., der laut Polizei als Strohmann bekannter Neonazis fungiert, 500 Teilnehmer angegeben. Die Polizei erwartet 300 bis 500 Rechtsextremisten und 1500 Hooligans. Zudem beruft sie sich auf einen polizeilichen Notstand: Mit den zur Verfügung stehenden Kräften sei sie nicht in der Lage, Ausschreitungen zwischen Rechtsextremen und bis zu 15.000 erwarteten Gegendemonstranten zu verhindern. Davon seien bis zu 5000 wenigstens als „gewaltbefürwortend einzustufen. Derzeit bestehe eine „Unterdeckung von über 3000 Beamten“.

Es sei zu erwarten, dass aus dem Demonstrationszug heraus schwere Körperverletzungen begangen würden, die sich zu Gewaltexzessen ausweiten würden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Im Fokus stünden vor allem Polizisten und der politische Gegner. Damit die Lage eskaliere, seien aber noch nicht einmal Angriffe oder Störungen durch die linke Szene erforderlich. Es sei wahrscheinlich, dass sich „die enttäuschte Erwartung, einen körperlichen Streit mit dem politischen Gegner austragen zu können, schon bei Nichtigkeiten in gewaltsame Konflikte mit Sicherheitskräften oder Dritten (Anwohner, Passanten, Ladenbesitzer) entladen wird.“ Gegen den Beschluss kann Bernhard W. jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Resonanz fällt bei Politikern und Gewerkschaftlern positiv aus. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass „Hamburg nicht der Schauplatz für menschenverachtende Gewaltausübung durch radikale Gruppierungen sein darf“, so Gerhard Kirsch, Chef der Gewerkschaft der Polizei in Hamburg. „Hamburg darf von rechten wie linken Extremisten nicht als Spielwiese missbraucht werden“, sagte CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Für Menschen, die Hass und Gewalt verbreiten, sei kein Platz. Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung. Unterdessen hat die Bundespolizei für den 12. September die Mitnahme von Glasflaschen, Pyrotechnik, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung untersagt. Das Verbot gilt für Bahnanlagen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.