Hamburg. Die Einkünfte aus der Zimmervermietung an Prostituierte soll er zu niedrig angegeben haben. Schaden: rund drei Millionen Euro.

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung muss sich von kommender Woche an der Inhaber eines Bordells auf St. Pauli vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verantworten. Insgesamt 27 Fälle werden ihm zur Last gelegt.

Mehrere Jahre lang soll er gegenüber dem Finanzamt fehlerhafte Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht haben oder ganz unterlassen haben, diese einzureichen.

Die Einkünfte aus der Zimmervermietung an Prostituierte soll er bewusst zu niedrig angegeben, beziehungsweise daraus erzielte Umsätze nicht erklärt haben. So habe er offenbar Steuern in Höhe von insgesamt etwa drei Millionen Euro unterschlagen. Außerdem soll er beim Finanzamt in den Voranmeldezeiträumen Januar bis Dezember 2014 und Januar 2015 unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht haben.