Das Ehegattensplitting wurde vor mehr als 50 Jahren eingeführt, um die Steuerbelastung von Eheleuten zu senken. Dabei wird das Gesamteinkommen gedanklich durch zwei geteilt («gesplittet») und darauf der Steuertarif angelegt. Schließlich werden beide Steuerbeträge verdoppelt und zur Gesamtschuld addiert.
Die Steuerklassen-Kombinationen
beim Ehegattensplitting sind III/V und IV/IV. Beziehen beide Partner in etwa das gleiche Gehalt, wählt man in der Regel die IV/IV-Kombination mit mittlerer Besteuerung für beide. Bei einem Haupt- und einem Nebenverdiener gilt: Steuerklasse V führt prozentual vom Bruttolohn zur höchsten Belastung, bei Steuerklasse III ist die prozentuale Belastung am niedrigsten – der Hauptverdiener kann also in Klasse III Steuern sparen.