Selbstverletzungen sind meist oberflächlich und befinden sich an leicht zugänglichen Körperregionen

In der rechtsmedizinischen Praxis gilt es, Körperverletzungen „von fremder Hand“, Unfallfolgen sowie selbstverletzendes Verhalten voneinander abzugrenzen – soweit möglich. Wichtig ist es, überhaupt an die Möglichkeit der Selbstverletzung zu denken. Eine häufige Form stellen Hautverletzungen mit demonstrativem Charakter dar, die selbst beigebracht werden, aber von denen das Opfer behauptet, sie seien von fremder Hand zugefügt worden. Dies geschieht oft, um Aufmerksamkeit und Unterstützung zu erlangen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der „offenen“ Selbstverletzung. Die zumeist zahlreichen Hautverletzungen finden sich meist vorn oder seitlich am Körper im Bereich von (für die eigene Hand) leicht zugänglichen, vergleichsweise wenig schmerzempfindlichen Körperregionen. Sie sind sehr oberflächlich, gleichförmig, manchmal parallel.

Die Täter werden typischerweise als besonders bedrohlich dargestellt, körperlich überlegen, dunkel gekleidet. Nicht selten erfolgen auch Hinweise auf beispielsweise rechtsradikal erscheinende Gruppen. So hatte im Jahr 2007 eine damals 18-Jährige behauptet, vier Skinheads hätten sie misshandelt, wobei ihr ein Hakenkreuz an der Hüfte auf die Haut sowie SS-Runen auf die Wange geritzt worden seien. Angeblich hatte die junge Frau versucht, ein kleines Kind zu verteidigen. Wegen besonderer Zivilcourage wurde ihr öffentlich eine Ehrung und ein Preis zuteil. Weil sich später herausstellte, dass sie sich den Übergriff ausgedacht hatte, wurde die junge Frau wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt.

Unter anderem im Hinblick auf kriminologische Aspekte betont das Hakenkreuz den besonders brutalen Charakter der Gewalt und die Stärke der Bedrohung sowie die sehr niedrige Gesinnung des Täters. Die eigene Hilflosigkeit und Bedrohung erscheinen symbolhaft überzeichnet.