Neustadt . Der zu lebenslanger Haft verurteilte Peter Zantop warf einem Mitgefangenen heißes Essen ins Gesicht. Urteil: ein Jahr extra

Eine Stunde läuft die Verhandlung gegen den Auftragskiller bereits, und die Staatsanwältin hat noch nicht einmal die Anklage verlesen. Dafür hat Peter Zantop, gefesselt und im Hochsicherheitssaal des Landgerichts von sechs Justizbeamten gesichert, schon die Amtsrichterin und die Staatsanwältin unflätig bepöbelt.

Es sind Beleidigungen der übelsten Sorte, die aus seinem Mund kommen. „Du Schlampe“ oder Zwischenrufe wie „Bla, bla“ gehören da noch zu den harmloseren Ausfällen. Weil Zantop am Anfang nicht mal seine Personalien nennen wollte, musste die Richterin spontan einen Justizbeamten in den Zeugenstand berufen. Der dann bestätigte, dass Peter Zantop auch wirklich Peter Zantop ist. Bizarrer geht’s kaum.

Im Prinzip ist alles so wie vor 15 Jahren, als Zantop wegen Mordes vor Gericht stand. Gegen Geld hatte er in Hamburg für zwei Auftraggeber einen schwedischen Autohändler erschossen und einen Immobilienmakler erstochen. Im längsten Prozess der Hamburger Justizgeschichte beließ er es aber nicht bei verbalen Schmähungen, er bespuckte die Richter, schickte ihnen sogar Briefe mit Fäkalien.

Damals wie heute sind die Rollen klar verteilt. Zantop gibt den Provokateur, das Gericht hält mit der Strafprozessordnung dagegen. Angeklagt ist der 2003 zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilte Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Februar 2014 schleuderte er in einer Küche der JVA Fuhlsbüttel dem Mitgefangenen Jörg B. eine Schale mit heißem Essen ins Gesicht. Jörg B. erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades, ein Ohr entzündete sich.

Bevor der Prozess richtig beginnt, beantragt Zantops Verteidiger Björn Eckert die Aussetzung des Verfahrens: Der 56-Jährige sei krank, habe seit sechs Wochen kaum Nahrung zu sich genommen. Der Anstaltsarzt bescheinigt Zantop, bei guter Gesundheit zu sein, der Mann sei ein „Soziopath, aber intelligent.“ Als Eckert eine Pause beantragt, um sich eine Aufzeichnung der Tat mit Zantop anzuschauen, fällt ihm sein eigener Mandant in den Rücken: „Das könnt ihr euch in den ... schieben.“

Nach 70 Minuten ist es dann auch mit der Engelsgeduld der Richterin vorbei – sie lässt Zantop wegen „fortdauernder Ungebühr“ aus dem Saal entfernen. Weiterverhandelt wird ohne den Angeklagten. Das Opfer, Jörg B., ist ein bulliger Mann, er tritt in dem Prozess als Nebenkläger und Zeuge auf. Einen Schmerzensgeldantrag hat er kurz vor Beginn zurückgezogen.

Die zusätzliche Strafe muss Zantop vor der Sicherungsverwahrung verbüßen

Ob er unter Druck gesetzt worden sei, fragt die Richterin. Die Frage beantworten mag er nicht. Dafür ist Jörg B. auskunftsfreudiger, als es um Zantops Verhalten geht. Praktisch mit jedem habe der sich angelegt, er selbst sei mehrmals rassistisch bepöbelt worden. An jenem Tag habe er aus der Pantry-Küche sein Essen holen wollen. Zantop hatte Küchendienst, habe aber keine Anstalten gemacht, ihm die Schale mit Essen zu geben. Als er sich darüber mokierte, habe Zantop die Schale nach ihm geworfen. Dass ein anderer Insasse später aussagte, Jörg B. habe Zantop vor dem Wurf beleidigt, sei wohl als Gefälligkeit gegenüber Zantop zu werten, vermutet der Zeuge.

Am Ende ist der Sachverhalt eindeutig. Die Richterin verurteilt Zantop zu einem weiteren Jahr Gefängnis, die Strafe muss er im Anschluss an die sogenannte „lebenslange“ Haft vor der Sicherungsverwahrung verbüßen. „Eine Bewährung verbietet sich hier“, sagt die Richterin. Auch Zantops Pöbeleien haben Konsequenzen: Die Richterin verhängt einen Monat Arrest (Einzelhaft).