Hamburg führt nach Berlin als zweites Land die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Mietpreisbremse ein. Das Bundesgesetz trat zum 1. Juni in Kraft. Die Umsetzung wurde jedoch den Bundesländern überlassen.
Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden. Gesetzliche Voraussetzung ist jedoch, dass in den betroffenen Wohngebieten der Wohnungsmarkt als „angespannt“ ausgewiesen wird.
DerGrundeigentümerverband in Hamburg wird bis auf Weiteres dem Bündnis für das Wohnen fernbleiben. Sein Vorsitzender Heinrich Stüven hatte sich stets vehement gegen die Mietpreisbremse ausgesprochen.