Hamburg. Der von Roger Kusch gegründete Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. will bei einem Verbot vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. (StHD) will sich gegen ein mögliches Verbot zur Wehr setzen. Falls der am Dienstag von Abgeordneten aller Fraktionen vorgestellte Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe Gesetzeskraft erlange, werde das Bundesverfassungsgericht angerufen, erklärte der Verein am selben Tag in Hamburg. Der Gesetzentwurf diene allein dem Ziel, den Verein „Sterbehilfe“ zu verbieten, so der Verein weiter. In der Zwischenzeit würden die Mitglieder des Vereins von Zürich aus betreut.

Der vom früheren Hamburger Innensenator Roger Kusch 2010 gegründete Verein hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 44 Menschen Beihilfe zum Suizid geleistet. Kusch hatte zunächst seit 2008 mehreren Menschen gegen Zahlung von jeweils 8.000 Euro beim Suizid geholfen.

Rund 100 Menschen hätten bereits eine klare Zusage für eine Sterbehilfe erhalten, würden davon aber keinen Gebrauch machen. Dieses Vertrauen „in die Unverbrüchlichkeit unserer Zusage“ helfe ihnen durchzuhalten. Gelegentlich habe ihnen der Verein sogar zu neuem Lebensmut verholfen. Bundesweit haben sich 2014 mehr als 10.000 Menschen selbst getötet.

2009 untersagte ihm das Hamburger Verwaltungsgericht diese Praxis. Anfang 2010 gründete Kusch dann den StDH. Der Verein handle „nicht zur Gewinnerzielung“, sondern setze auf „freie Mitgliedschaft“, heißt es auf der Internetseite. 2012 erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen den StDH wegen der Umstände einer Suizidbegleitung bei zwei alten Frauen.

Am Dienstag hatten Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen unter Federführung von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vorgelegt. Der Verein könnte dann verboten werden. Der StDH hielt den Abgeordneten vor, sie seien „christlich-fanatisch“ und „religiöse Eiferer“.

Die Initiatoren-Gruppe aus zehn Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken spricht sich in ihrem Antrag für einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch aus. In Paragraf 217 soll es künftig heißen: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese sagte, die Gruppe sehe ein Problem dort, „wo Vereine oder Einzelpersonen geschäftsmäßig Beihilfe zum Suizid betreiben“. Die Aggressivität von Organisationen, die den „Tod auf Bestellung servieren“, zwängen zu einer Regelung, sagte der CSU-Politiker Michael Frieser.

Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland wie der Suizid selbst nicht verboten. Das nutzen derzeit die Sterbehilfe-Organisationen. Im Bundestag wird derzeit um den Umgang mit der organisierten Form des assistierten Suizids gerungen. Insgesamt gibt es vier Positionen.

Die Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) will den Ärzten die Beihilfe zum Suizid ausdrücklich gestatten. Mediziner sind bei der Regelung ein Sonderfall: Ihnen ist per Standesrecht die Beihilfe zum Suizid verboten. Eine vierte Position zum Thema formulierte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg: Er will jede Beihilfe zum Suizid mit bis zu fünf Jahren Haft ahnden.

Zwischen den Positionen sei der Entwurf für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ein „Weg der Mitte“, sagte der CDU-Politiker Michael Brand. Er rechnet mit einer großen Unterstützerzahl im Bundestag. Nach seinen Angaben steht auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hinter dem Papier.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich dafür aus, nur die gewerbsmäßige, also auf Geschäfte ausgerichtete Sterbehilfe zu verbieten. Es gebe Grenzen des Rechts, die erreicht seien. „Wir werden nie eine Regelung finden, die allen schwierigen Entscheidungssituationen am Ende des Lebens gerecht wird.“

(KNA/EPD)