In Berlin hatten sich in der Nacht zu Donnerstag die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di nach zähen Gesprächen auf eine Schlichtung im Tarifkonflikt geeinigt. Bei einem Schlichtungsverfahren wird von beiden Seiten je ein Schlichter eingesetzt. Für Ver.di verhandelt Hannovers ehemaliger SPD-Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg, 71, für die VKA Professor Georg Milbradt, 70, ehemaliger Ministerpräsident von Sachsen. Die beiden Schlichter tüfteln dann an einer gemeinsamen Lösung des Konfliktes.
Während dieser Zeit besteht „Friedenspflicht“, das heißt, es darf keine Warnstreiks geben. Am Ende liegt ein Schlichtspruch vor, also ein Vorschlag für eine mögliche Lösung. Den Schlichtspruch bewerten die beiden Parteien, bindend ist dieser aber nicht. Kommt die Gewerkschaft zu der Auffassung, dass das Ergebnis der Schlichtung nicht annehmbar ist, leiten die Gewerkschaften den Streik ein.
Hierbei handelt es sich um Streiks, die in der Regel unbefristet sind und mit denen die Arbeitgeber so stark unter Druck gesetzt werden sollen, dass ein Kompromiss möglich wird. Björn Krings von Ver.di in Hamburg: „Meistens bringt eine Schlichtung einen Fortschritt.“ Wann ein Schlichtspruch vorliegt, ist offen. Das Schlichtungsverfahren zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn etwa läuft seit zwei Wochen.