Zum 1. Juni dieses Jahres ist das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten. Seitdem gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Durch das neue Gesetz soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Wohnungssuchender den Makler bezahlen muss, den der Vermieter beauftragt hat. Der Makler darf vom Mieter nur dann Provision für die Vermittlung einer Wohnung verlangen, wenn er sie ausschließlich für ihn gesucht hat.
Die Initiative zu der Gesetzesänderung stammt aus Hamburg. Die Grünen hatten vor Jahren einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der Senat hatte 2013 zusammen mit mehreren Bundesländern eine Bundesratsinitiative gestartet. Der Mieterverein zu Hamburg rechnet damit, dass die neue Regelung die Mieter hier um rund 30 Millionen Euro im Jahr entlastet. Auf den letzten Drücker hatten zwei Makler noch versucht, das Inkrafttreten per Eilantrag zu verhindern, scheiterten aber vor Gericht, weil sie nicht darlegen konnten, dass sie durch das Gesetz wirtschaftlich bedroht seien.