Hamburg . Abendblatt-Test zeigt Verstöße gegen das „Bestellerprinzip“. Mieterverein : Wohnungssuchende sollen Vorfälle melden

Einige Hamburger Immobilienmakler versuchen, mit schmutzigen Tricks das seit Montag geltende neue Mietrecht zu umgehen. Das zeigt ein Test des Abendblatts.

Manche Makler verweisen zum Beispiel darauf, die Wohnung sei bereits vor dem 1. Juni angeboten worden, daher gelte das neue „Bestellerprinzip“ nicht für diese Immobilie. Andere Makler verlangen eine sogenannte Bearbeitungsgebühr, was schon seit Jahren gesetzlich verboten ist. Der Mieterverein zu Hamburg kritisierte das Vorgehen derartiger Makler. Der Immobilienverband Nord (IVD Nord) warnte davor, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Strafen seien hoch.

Das vom Bundestag beschlossene Bestellerprinzip soll das ungerechtfertigte Abkassieren von Wohnungssuchenden verhindern helfen. In Großstädten wie Hamburg schalteten Vermieter früher gern Immobilienmakler ein, um Wohnungen zu vergeben. In besonders nachgefragten Wohnvierteln – beispielsweise in Eimsbüttel, Ottensen oder Winterhude – mussten Mieter die Maklercourtage von bis zu zweieinhalb Monatsmieten übernehmen. Das Bestellerprinzip schreibt nun vor, dass derjenige die Kosten trägt, der den Vermittler beauftragt hat – das sind in der Regel die Vermieter.

Das Bestellerprinzip ist in der Wohnungswirtschaft umstritten. Makler fürchten zum einen massive Umsatzeinbußen. Zum anderen bedeute das neue Prinzip, dass Mieter bei der Suche nach einer Wohnung mehr denn je auf sich allein gestellt seien, heißt es. Die neue Geschäftsführerin des IVD-Nord, Carolin Hegenbarth, sagte: „Seriöse Makler halten sich an das Gesetz. Ich empfehle auch jedem, sich daran zu halten.“ Die Strafzahlungen für einen Verstoß gegen die Regelungen könnten bis zu 25.000 Euro hoch sein.

Siegmund Chychla vom Mieterverein rief Wohnungssuchende dazu auf, Gesetzesverstöße beim zuständigen Ordnungsamt zu melden. Grundsätzlich gelte: „Wenn man sich nicht an das Wohnraumvermittlungsgesetz hält, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.“ Zudem forderte der Mietrechtsexperte die Stadt auf, eine zentrale Stelle einzurichten, bei der Verstöße angezeigt werden könnten.

In Hamburg gibt es rund 900.000 Wohnungen. Da jährlich bis zu 90.000 Menschen in die Hansestadt ziehen, gilt der Wohnungsmarkt als angespannt. Der rot-grüne Senat versucht, der Entwicklung mit dem Bau von jährlich 6000 Wohnungen zu begegnen.

Seite 9 Der Abendblatt-Test