Der Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft hat am Dienstagabend beschlossen, das alte Kapazitätsrecht für die Hochschulen übergangsweise für die kommenden zwei Semester wieder einzusetzen. In der Zeit soll ein neues Gesetz erarbeitet werden.

Das Gesetz war erst 2014 geändert, aber vom Verwaltungs- und vom Oberverwaltungsgericht kassiert worden. Senat und Unis befürchteten daher eine Klagewelle von Studenten. „Wir verschaffen uns mit der Interimslösung etwas Luft“, sagte Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne).

Die Opposition kritisierte den Zeitdruck. Und Wieland Schinnenburg (FDP) betonte: Nach dem alten Recht hätten sich bis zu 972 Studenten eingeklagt, nach dem neuen 747.