Geförderte Sozialwohnungen können mit Mietpreisbindungen für 15, 20 und 30 Jahre versehen werden. Während es in den 70er-Jahren verbreitet war, eine 30-jährige Mietpreisbindung festzulegen, tendieren die Vereinbarungen bei aktuellen Projekten zu 15 Jahren.

15 Jahre beträgt die Mindestlaufzeit für Bindungen von Sozialwohnungen. Laut Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist diese Begrenzung nachfragegerecht.

Ferner gibt es besondere Wohnformen wie Studenten- und Rollstuhlfahrerwohnungen, bei denen die Bindung auf 30 Jahre festgelegt ist. Bei Ausschreibungen für städtische Grundstücke können sowohl 30-jährige Laufzeiten als auch 15-jährige Orientierungen am Mietenspiegel vereinbart werden.